Ermittlung Privatanteil Kfz - Berücksichtigung Erstattung Versicherung?

  • Hallo hallo,


    ich stehe grad auf dem Schlauch. Ich habe einen Schaden an einem betrieblich genutzten Kfz reparieren lassen, die Versicherung hat die Kosten netto abzgl. Selbstbeteiligung erstattet. Alles gut, die entsprechenden Buchungen für die EÜR sind klar.


    Für das Fahrzeug wird der Anteil privater Nutzung per Fahrtenbuch ermittelt. Dafür werden Kosten mit Vorsteuer und ohne Vorsteuer netto zusammengerechnet und dem Privatanteil entsprechend auf Konto 8924 + 8921 gegen 1880 gebucht. Normalerweise stünde die Werkstattrechnung (netto) unter "Kosten mit Vorsteuer". Wie aber geht die Erstattung der Versicherung bei der privaten Nutzungsermittlung mit ein? Werden die Werkstattkosten (netto) um die Erstattungsleistung der Versicherung gekürzt? Dann bleibe unter "Kosten mit Vorsteuer" nur noch die Selbstbeteiligung stehen. Ist das so einfach? Oder ganz anders? Knoten im Kopf :) Danke vorab für die Hilfe...


    LG!

  • Danke :) Dann hatte ich ja doch richtig gedacht.


    Stufe 2: der Unfall ging vor Gericht, vollständige Erstattungspflicht der Versicherung wurde erst im Folgejahr geklärt. Ergo 50% Erstattung in Jahr 1, die anderen 50% in Jahr 2. Wäre, nachdem das in Jahr 2 geklärt wurde, die in Jahr 2 erfolgte Erstattung rückwirkend in Jahr 1 bei der Ermittlung des Privatanteils zu berücksichtigen und dem Jahr 1 zuzuordnen?


    Abermals danke & Gruß!