Wichtige Nachricht:
Der Gesetzgeber hat im März 2022 auf Bund-Länder-Ebene entschieden, dass Privatpersonen Erlöse aus THG-Quotenprämien nicht versteuern müssen. Damit ist die bisherige Gesetzgebung, dass Quotenerlöse gem. § 22 (3) EStG einer Freigrenze von 255€ unterliegen, hinfällig.
Näheres dazu auch hier: (Link in kommerziellen Bereich durch Moderator gelöscht)