Proaktives Einreichen von Belegen für EST2021 erforderlich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe für das Jahr 2021 meine Steuererklärung wie gewohnt in WISO Steuer durchgeführt und elektronisch eingereicht. Bisher mussten (ich meine seit 2015?) ja keine Belege aktiv eingereicht werden, sondern wurden auf Nachfrage des FA nachgereicht, z.B. für Nachweis KiTa-Kosten etc..ich hatte auch bisher nie in der Software den Hinweis gelesen, Belege aktiv einzureichen.


    Aktuell ist es nun so, dass ich beim Feld "Steuerbescheid prüfen" den Hinweis bekomme "Senden Sie Ihre Belege an das Finanzamt, damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann."

    Im Sendebericht steht "Belege und Anlagen werden nachgereicht: Ja", ich habe aber nirgends angegeben, dass ich aktiv Belege übermitteln möchte und wüsste auch gar nicht, wo das geht. :/


    Im Unterschied zu den letzten Jahren ist dieses Mal eine Korrektur des Bruttoarbeitslohns mit Erläuterung angegeben, aufgrund Home-Office in 2021 und damit verbundener, zuviel gezahlter Steuern wg. geldwerten Vorteil Auto (Versteuerung Arbeitsweg) etc., den ich jetzt abgezogen habe. Müssen in einem solchen Fall automatisch der Rechenweg bzw. Gehaltsabrechnungen eingereicht werden, bzw. kann das damit gemeint sein? Leider ist das im Programm etwas undurchsichtig dargestellt, so dass ich nicht weiß, welche Belege ich nun überhaupt einreichen soll.

    Ein weiterer Unterschied ist, dass das zuständige Finanzamt gewechselt werden musste (Vorgabe), kann das auch damit zusammenhängen?


    Kann ich alternativ einfach warten, bis das FA sich von selbst meldet? Vor der Bearbeitung werden sie ja ohnehin prüfen, was an Belegen fehlt und nachfragen?


    Sorry für die blöden Fragen, den Fall hatte ich aber bisher nicht und habe sowas bisher auch im Forum nicht gefunden. :)


    Viele Grüße...

  • Arne80

    Hat den Titel des Themas von „Produktives Einreichen von Belegen für EST2021 erforderlich?“ zu „Proaktives Einreichen von Belegen für EST2021 erforderlich?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Im Unterschied zu den letzten Jahren ist dieses Mal eine Korrektur des Bruttoarbeitslohns mit Erläuterung angegeben, aufgrund Home-Office in 2021 und damit verbundener, zuviel gezahlter Steuern wg. geldwerten Vorteil Auto (Versteuerung Arbeitsweg) etc., den ich jetzt abgezogen habe. Müssen in einem solchen Fall automatisch der Rechenweg bzw. Gehaltsabrechnungen eingereicht werden, bzw. kann das damit gemeint sein? Leider ist das im Programm etwas undurchsichtig dargestellt, so dass ich nicht weiß, welche Belege ich nun überhaupt einreichen soll.

    Selbstverständlich, denn eine Glaskugel gehört noch nicht zur Arbeitsplatzausstattung des FAs. Und im Zweifel gehören auch entsprechende AG-Bescheinigungen dazu. Und an irgendeiner Stelle wird die Software auch auf diesen Umstand hinweisen.