Privatentnahme von Anlage- und Umlaufvermögen

  • Hallo,

    wie verbuche ich die Entnahme eines ursprünglich betrieblich angeschafften Werkzeugs (Kaufpreis 100 Euro)?

    Einfach das auch für den Kauf verwendete Sachkonto "Werkzeuge und Kleingeräte" im Haben mit USt und als Geldkonto Privatentnahmen?

    Oder ist hier ein anderer Buchungssatz notwendig?


    Und bei einem Teilabgang durch Privatentnahme von einem noch nicht vollständig abgeschriebenen Anlagegut - was wähle ich hier als "Privatkonto" und als "Sachkonto"?


    Bisher hatte ich so einen Fall noch nie und ich habe den Unterschied zwischen einer Unentgeltlichen Wertabgabe und einer "Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)" noch nicht so richtig verstanden.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

  • du solltest dir vielleicht einmal professionelle Hilfe holen.

    Unentgeltliche Wertabgaben sind in der Regel Leistungen wie Telefon- oder Pkw-Nutzung (also keine "greifbaren" Gegenstände), Entnahme durch den Unternehmer bedeutet, dass Waren oder Vermögensgegenstände ("greifbare Gegenstände") in den Privatbesitz übergehen.

    Das Konto Werkzeuge und Kleingeräte ist ein Aufwandskonto, da sollte man keinen Ertrag buchen. Es gibt doch für die Entnahmen gesonderte Ertragskonten! Einen Teilabgang buchst du wie einen Teilverkauf, nur gegen Privatentnahme und nicht gegen Bank oder Kasse

  • Vielen Dank.

    Zitat

    Das Konto Werkzeuge und Kleingeräte ist ein Aufwandskonto, da sollte man keinen Ertrag buchen. Es gibt doch für die Entnahmen gesonderte Ertragskonten!

    Ok, also müsste ich die Privatentnahme wahrscheinlich auf "Entnahme Waren 19%" (8910 SKR03) im Haben und als Geldkonto dann "Privatentnahme" buchen? Oder welches Ertragskonto meintest du?

    Dachte über das ursprüngliche Aufwandskonto wäre es "sauberer" da das Aufwandskonto dann wieder ausgeglichen wird, ähnlich wie bei einer Rückgabe. Und aufgrund der Beispiele die ich so im Internet gefunden habe dachte ich die "Entnahme Waren" betrifft nur solche Waren, die ich für den Wiederverkauf eingekauft oder selbst produziert habe (z.B. Schuhe bei einem Schuhgeschäft).


    Hm, dann habe ich das bei meiner USt-VA 1. Quartal falsch gemacht, so dass nun die vereinnahmte USt und die gezahlte Vorsteuer 15 € zu niedrig sind. Das Endergebnis ist bis auf paar Cent gleich.

    Aber dann sollte ich wohl eine korrigierte USt-VA einreichen?! Oder ist die von mir angewendete Lösung mit der Haben-Buchung auf das Aufwandskonto nicht falsch, sondern nur nicht "schön" und ich kann es aber doch auch so lassen und ab jetzt richtig machen?

  • Oder welches Ertragskonto meintest du?

    bei Buchverlust 8801 bei Buchgewinn 8820


    Was machst eigentlich für ein Gedöns um einen Schraubenzieher für 100 Euro?

    bis 250,-- kannst Du sowas, wenn es selbständig nutzbar ist, als Aufwand auf 4985 Kleingeräte u. Werkzeuge buchen und am Schluss wegwerfen.

  • bei Buchverlust 8801 bei Buchgewinn 8820

    Das bezieht sich aber jetzt doch auf Anlagevermögen?!


    Zitat

    bis 250,-- kannst Du sowas, wenn es selbständig nutzbar ist, als Aufwand auf 4985 Kleingeräte u. Werkzeuge buchen und am Schluss wegwerfen.

    Ich wollte bei den Tatsachen bleiben. Hatte im Dezember was gekauft was ich dann im Januar doch nicht mehr betrieblich sondern privat genutzt hab. Defekt war es nicht, sonst hätte ich es ja reklamieren können es sei denn es wäre meine eigene Schuld gewesen, aber das war eben beides nicht der Fall.

  • Das bezieht sich aber jetzt doch auf Anlagevermögen?!

    dann eben 8400 19%

    Letztes Jahr hast Du einem Aufwand gebucht, was Du eigentlich nicht mehr möchtest, also mach es durch eine Privateinlage rückgängig 1890 an 8400 19%

    Im alten Jahr hättest Du Rückzahlung Ausgabe machen können

  • Im alten Jahr hättest Du Rückzahlung Ausgabe machen können

    nein, denn eine Privatentnahme ist nun einmal keine Rückgabe an den Lieferanten! Es fällt demnach auch Umsatzsteuer an und keine Kürzung der Vorsteuer. Sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

  • Ok, also müsste ich die Privatentnahme wahrscheinlich auf "Entnahme Waren 19%" (8910 SKR03) im Haben und als Geldkonto dann "Privatentnahme" buchen?

    richtig - damit fällt Umsatzsteuer an, da es ein Ertrags-/Umsatzkonto ist.

  • keine Rückgabe an den Lieferanten!

    Im Spar:Buch gibt es keine Lieferanten. Es gibt keine Stornorechnung u. Rechnungskorrektur.

    Der vermeintliche Aufwand wird rückgängig gemacht, mit Rückzahlung gezogener VSt.

    Und da es kein Geldfluss wie beim Einkauf gibt, wird das Privatkonto herangezogen.

    Der Überschuss welcher letztes Jahr durch die Ausgabe, den Aufwand erhöht wurde, wird eben dieses Jahr durch den Steuerpflichtigen Erlös aus der Entnahme rückgängig gemacht.

  • Im Spar:Buch gibt es keine Lieferanten.

    Hat er auch nicht gesagt:

    eine Privatentnahme ist nun einmal keine Rückgabe an den Lieferanten


    Der vermeintliche Aufwand wird rückgängig gemacht, mit Rückzahlung gezogener VSt.

    Wie kommst Du bloß auf so etwas?

    Entnahme eines ursprünglich betrieblich angeschafften Werkzeugs

  • keine Rückgabe an den Lieferanten!

    Im Spar:Buch gibt es keine Lieferanten. Es gibt keine Stornorechnung u. Rechnungskorrektur.

    Der vermeintliche Aufwand wird rückgängig gemacht, mit Rückzahlung gezogener VSt.

    Und da es kein Geldfluss wie beim Einkauf gibt, wird das Privatkonto herangezogen.

    Der Überschuss welcher letztes Jahr durch die Ausgabe, den Aufwand erhöht wurde, wird eben dieses Jahr durch den Steuerpflichtigen Erlös aus der Entnahme rückgängig gemacht.

    Ich habe geschrieben, dass eine Privatentnahme ein anderer Vorgang ist als eine Rückgabe an einen Lieferanten! Und du setzt hier einfach gleich, was aber nicht möglich ist. Bei einer Privatentnahme geht der Gegenstand in das private Vermögen des Unternehmers und nicht in das Betriebsvermögen des Lieferanten! Zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.

    Es wird kein "vermeintlicher Aufwand" (es war tatsächlicher Aufwand!) rückgängig gemacht, sondern es wird ein neuer Sachverhalt verwirklicht, nämlich die Überführung von betrieblich genutzten Gegenständen in das Privatvermögen.

    Mit solchen "schludrigen" Aussagen verleitest du zu fehlerhaften Buchungen.

  • Du liegst falsch - ich habe schon gelesen, was du geschrieben hast. Aber auch im alten Jahr war es keine Rückzahlung Ausgabe, sondern eine Privatentnahme! Dir scheint immer noch nicht die rechtliche Folge klar zu sein. Ich gebe etwas zurück (und buche Rückzahlung Ausgabe) immer an den Lieferanten! (Mängel, Umtausch etc.). Wenn dies nicht der Fall ist, entnehme ich etwas für private Zwecke. Das Erstere führt zur einer Kürzung der abziehbaren Vorsteuer, das Zweite zu Umsatzsteuer! Kann umsatzsteuerliche Konsequenzen haben, wenn du statt auszuweisender Umsatzsteuer einfach Vorsteuern kürzt.

    Ich buche mit dem Steuersparbuch und weiß, wovon ich rede. Aber du scheinst nicht zu wissen, was die Unterschiede zwischen einer Rückgabe und einer Einnahme sind,.

  • Aber auch im alten Jahr war es keine Rückzahlung Ausgabe

    damit wird die Aufwandsbuchung rückgängig gemacht, ist es aus der Buchhaltung als Ausgabe raus.

    wenn er das Teil nicht zurückschickt ist die Folge?

    genau

    Deshalb wäre diese Buchung trotzdem definitiv falsch. Auch bei Änderung des zeitlichen Ablaufs bleibt eine Privatentnahme eine Privatentnahme. Ansonsten könnte man ja immer einfach irgend etwas buchen, wenn dann nur das Ergebnis stimmt. Wozu gibt es dann Regeln und Gesetzesvorgaben? :)

  • damit wird die Aufwandsbuchung rückgängig gemacht, ist es aus der Buchhaltung als Ausgabe raus.

    wenn er das Teil nicht zurückschickt ist die Folge?

    genau

    du ziehst völlig falsche Schlussfolgerungen! Die Aufwandsbuchung darf nicht rückgängig gemacht werden, es muss eine Einnahmebuchung gemacht werden (siehe auch die letzte Antwort von miwe4).

    Dein "wenn er . zurückschickt" ist hier doch überhaupt nicht gegeben, du konstruierst etwas zusammen, was nicht zum Sachverhalt gehört.

    Ich kann nur hoffen, anikoko nicht durch solche falschen Hinweise verunsichert wird.