Notebook als Freelancer verkaufen

  • Hallo,


    am 15. Dezember 2019 habe ich ein Notebook gekauft und als Anlagevermögen gebucht. Jetzt im Mai 2022 möchte ich es verkaufen. Ich bin Freelancer SKR03.


    1. Darf ich das grundsätzlich überhaupt?

    2. Muss ich bis mindestens 15. Dezember 2022 warten? (Afa 3 Jahre)

    3. Muss ich den Verkaufswert irgendwie dokumentieren und neu verbuchen, oder bin ich nach drei Jahren niemandem mehr "etwas schuldig"?

    4. Angenommen ich warte nicht bis 15. Dezember 2022: Was genau muss ich dazu ich in der Software EÜR+Kasse 2022 tun?


    Vielen Dank euch allen.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Nochmal eine grundsätzliche Frage zum Verständnis:

    Kann ich mit meinen Anlagegütern nach Ablauf der Afa Tabelle machen, was ich will"?

    Also kann ich beispielsweise nach drei Jahren das Notebook verkaufen und mir das Geld in die private Tasche stecken oder muss ich IMMER den Verkaufswert als Einnahme verbuchen. Ganz egal nach wieviel Jahren.

  • Ob du (auf Neudeutsch) "Freelancer" oder Handwerker oder sonstiger Gewerbetreibender oder Freiberufler bist: Gegenstände, die einmal dem Betriebsvermögen zugeordnet wurden (entweder weil betriebsnotwendig mit betrieblicher Nutzung > 50% oder gewillkürt mit betrieblicher Nutzung zwischen 10 und 50%), müssen bei Abgang zwingend über Umsatz ausgebucht werden! Es gelten die für alle vorgesehenen Regeln! Es gibt auch keine Regel, dass ein Anlage gut bis zum Ende der AfA-Dauer im Anlagevermögen gehalten werden muss! Wenn du den Erlös in die "private" Tasche stecken willst und dies häufiger passiert, wird das Finanzamt schnell hellhörig und du provozierst eine Betriebsprüfung. Bevor du nämlich in die "private" Tasche stecken kannst, musst du das Anlagengut über eine Entnahmebuchung zum Marktwert in das Privatvermögen überführen und damit ist der Erlös in deiner Einnahmen-Überschussrechnung (bei Entnahmen musst du den steuerlich genannten Teilwert nämlich nachweisen - er ist in den meisten Fällen nach Ablauf der AfA-Zeit eben nicht Null). Wenn du dann kurz danach privat verkaufst, ist das ein Indiz für den Teilwert.

  • muss ich IMMER den Verkaufswert als Einnahme verbuchen.

    den Verkaufserlös

    Für den ist USt abzuführen. Den Rest vor in die private Tasche stecken, der ESt. unterwerfen.

    Du kannst das Anlagegut auch schon am nächsten Tag verkaufen.

    Übrigens: Seit 01.01.2021 gilt die neue Digital-AfA mit einer betriebsgewöhnlichen Nd. von 1 Jahr

  • guggsdu

    Das Teil hat noch mit einem Erinnerungswert von 1,00 im AV gestanden.

    durch den Anlagenabgang über ein Interimskonto 2315 wird das Anlagenkonto auf 0,00 gesetzt Konto (wäre auf 0,00 abgeschrieben worden, würde diese Buchung entfallen)

    Der Rest ist im Grunde selbsterklärend.

    Geldkonto an Erlösekonto (Anlagenverkauf Buchgewinn 19%) (bei mir sind 16% da Testdatei aus 2020)

    Betrag ist der Verkaufsertrag

    Ich denke Du kommst damit klar