Versteuerung Bonuszahlung Vorjahr bei Arbeitgeberwechsel

  • Liebe Community,


    ich habe viele Beiträge zum Thema "Versteuerung Bonuszahlung Vorjahr bei Arbeitgeberwechsel" gelesen, werde aber leider nicht schlau daraus.


    Hier der konkrete Fall:


    - Altes Beschäftigungsverhältnis endete 31.12.2021 (Steuerklasse 3)

    - Neues Beschäftigungsverhältnis seit 1.1.2022 (Steuerklasse 3)

    - Der alte Arbeitgeber zahlt im Mai nachträglich für das Jahr 2021 eine "Variable Vergütung" und zieht im Rahmen Steuerklasse 6 lediglich Lohnsteuer (Einmalbezug) ab.

    - Der Steuerabzug auf die gezahlte Smme liegt ca. bei 11%.

    - An Unterlagen habe ich aktuell lediglich eine Verdienstabrechnung in Händen.


    Diese Fragen stellen sich bzw. diese Varianten habe ich bei meiner Recherche gefunden:


    - Laut einigen Beiträgen habe ich gelesen, dass die Zahlung, da diese nach März erfolgte, auch nur mit der Lohnsteuer belastet bleibt.

    - Laut einigen Beiträgen muss die Zahlung in der Steuererklärung 2022 angegeben werden und es passiert nichts Wesentliches in Bezug auf die Versteuerung.

    - Laut einigen Beiträgen muss die Zahlung in der Steuererklärung 2022 angegeben werden und es wird sozusagen in Steuerklasse 3 umkalkuliert und damit entsteht eine immens hohe Nachzahlung.

    - Schickt der alte Arbeitgeber noch eine Lohnsteuerbescheinigung in 2023 für 2022 mit der gezahlten Summe ?


    Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos. Auf der einen Seite klingt das steuerlich sehr angenehm, auf der anderen Seite droht eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro.


    Kann hier jemand weiterhelfen ?


    Vielen lieben Dank.

    • Offizieller Beitrag

    - Laut einigen Beiträgen muss die Zahlung in der Steuererklärung 2022 angegeben werden und es passiert nichts Wesentliches in Bezug auf die Versteuerung.

    - Laut einigen Beiträgen muss die Zahlung in der Steuererklärung 2022 angegeben werden und es wird sozusagen in Steuerklasse 3 umkalkuliert und damit entsteht eine immens hohe Nachzahlung.

    In der Einkommensteuererklärung gibt es nur die maßgeblichen Einkommensteuertabellen Grund-/Splittingtabelle. Die Steuerklassen interessieren nur für die Verprobung des Lohnsteuerabzug sowie der Prüfung einer etwaigen Pflichtveranlagung. Du bist für 2022 ein Pflichtveranlagungsfall und musst innerhalb der gesetzlichen Frist in 2023 für 2022 eine ESt-Erklärung abgeben.


    - Schickt der alte Arbeitgeber noch eine Lohnsteuerbescheinigung in 2023 für 2022 mit der gezahlten Summe ?

    Ja sicherlich, dazu ist er verpflichtet. Die elektronische Übermittlung an das FA muss dann bis zum 28.02.2023 erfolgen.


    Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos. Auf der einen Seite klingt das steuerlich sehr angenehm, auf der anderen Seite droht eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro.

    Das kannst Du z.B. im WISO Steuer-Sparbuch mit dem Modul Einkommensteuer-Vorerfassung & Prognose doch selber abschätzen anstatt die Glaskugel zu reiben. Bei solch einem Bonus sollten die Euro für ein Steuerprogramm ja machbar sein. Und nicht umsonst sind so etwas eben Pflichtveranlagungsfälle. ;)

  • Vielen lieben Dank erst einmal für die schnelle Antwort.


    Ich nutze in der Tat bereits das Wiso-Sparbuch und habe hier den oben geschilderten Fall ...


    "- Laut einigen Beiträgen muss die Zahlung in der Steuererklärung 2022 angegeben werden und es wird sozusagen in Steuerklasse 3 umkalkuliert und damit entsteht eine immens hohe Nachzahlung."


    ... bereits simuliert. Daher kam ich ja auf die hohe Nachzahlung.


    Ich entnehme der Antwort, dass dies dann auch der korrekte Fall ist. Ich habe in Wiso eine zweite Lohnsteuerbescheinigung simuliert und habe bei dieser den Bruttolohn und die Lohnsteuer eingetragen. Das Programm meckert dann, dass keine Beiträge i ndie Rentenversicherung etc. vorliegen. Das ist dann so korrekt ?


    Beiträge in an die Krankenkasse und Pflegeversicherung falle naber keine an ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich entnehme der Antwort, dass dies dann auch der korrekte Fall ist. Ich habe in Wiso eine zweite Lohnsteuerbescheinigung simuliert und habe bei dieser den Bruttolohn und die Lohnsteuer eingetragen. Das Programm meckert dann, dass keine Beiträge i ndie Rentenversicherung etc. vorliegen. Das ist dann so korrekt ?

    Bei dem geschilderten Sachverhalt, ja.


    Beiträge in an die Krankenkasse und Pflegeversicherung falle naber keine an ?

    Bei dem geschilderten Sachverhalt, wohl ebenfalls ja.