Erträge (Fondentwicklung) im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr. 7 nach Widerruf einer fondgebundenen Rentenversicherung

  • Liebes Forum,


    ich würde gerne wissen, in welcher Zeile der Anlage KAP Erträge im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr. 7 nach Widerruf einer fondgebundenen Rentenversicherung eintragen werden müssen. Die Erträge ergeben sich aus der Fondentwicklung seit Abschluss der Police (d.h. Erträge aus Fondentwicklung = Erstattungsbetrag - Summe der gezahlten Beträge). Die Fondentwicklung basiert auf unterschiedliche Aktienfonds, die durch dt. Institute aufgelegt waren. Das FA konnte/wollte mir dazu leider keine Auskunft geben und auch eine intensive Internetrecherche blieb erfolglos.


    Herzlichen Dank im Voraus für die Information.


    Mit besten Grüßen

    Thomasf

  • Da sollte dir der Rentenversicherungsträger aber eine Bescheinigung ausgestellt haben. In dieser steht das Kennzeichen. Wenn du bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf übrige Kapitalerträge gehst und dort dann bei Art des Kapitalertrags die verschiedenen Möglichkeiten durchgehst, müsstest du das Passende finden.

  • Leider hat mir die Versicherung nur den Hinweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG geschickt, ohne nähere Information.


    Die verschiedenen Optionen bin ich bereits durchgegangen, aber bin nicht sicher, welche Option richtig ist.


    Ich will ungerne nur wegen dieses einen Eintrags einen Steuerberater konsultieren. Was würde denn passieren, wenn man AM. nede die falsche Option gewählt hat (unwissentlich)?

  • §20 Abs. 1 Nr. 7 lautet:

    Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. 2Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage. 3Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1;

    Damit sollte die Auswahl möglich sein