Liebes Forum,
ich würde gerne wissen, in welcher Zeile der Anlage KAP Erträge im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr. 7 nach Widerruf einer fondgebundenen Rentenversicherung eintragen werden müssen. Die Erträge ergeben sich aus der Fondentwicklung seit Abschluss der Police (d.h. Erträge aus Fondentwicklung = Erstattungsbetrag - Summe der gezahlten Beträge). Die Fondentwicklung basiert auf unterschiedliche Aktienfonds, die durch dt. Institute aufgelegt waren. Das FA konnte/wollte mir dazu leider keine Auskunft geben und auch eine intensive Internetrecherche blieb erfolglos.
Herzlichen Dank im Voraus für die Information.
Mit besten Grüßen
Thomasf