Steuerfreie Zahlungen bei Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG

  • Hallo zusammen,


    ich suche schon seit einer Weile nach einer Antwort auf meine Frage, habe allerdings nichts gefunden und daher versuche ich es mit diesem neuen Thema:


    - Ich bin nebenberuflich als Dozent tätig

    - Ich erhalte Mitteilungen/Abrechnungen über meine Gewinneinkünfte

    - In diesen Abrechnungen sind sowohl Zahlungen als "Einkommenssteuerpflichtige Zahlung" und als "Steuerfreie Zahlung" gekennzeichnet

    - Einkommenssteuerpflichtige Zahlungen sind: Unterrichtsvergütung und Prüfungsvergütung. Diese Zahlungen werden mit folgendem Hinweis angegeben:

    Die Steuererhebung erfolgt erst über ein Veranlagungsverfahren.

    Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen

    verpflichtet sind, diese Zahlungen bei der Steuererklärung anzuzeigen.

    - Steuerfreie Zahlungen sind: Kilometergeld, Kostenerstattung für Parkgebühren oder Porto. Diese Zahlungen werden mit folgendem Hinweis angegeben:

    Die Zahlung ist von einer Steuererhebung ausgenommen.

    Es besteht jedoch eine Abfrage zu steuerfrei geleisteten Zahlungen in

    der Steuererklärung.


    Aktuell bin ich an der Steuererklärung für 2020 und habe folgende Situation:


    - In 2020 habe ich in Summe: 2.999,10€ als Einkommensteuerpflichtige Zahlungen für Unterrichts- und Prüfungsvergütung erhalten

    - in 2020 habe ich in Summe: 441,88€ als Steuerfreie Zahlungen für Reisekosten (Kilometergeld, Porto- und Parkgebühren-Rückerstattung) erhalten


    Nun ist meine Frage, wie ich das ganze im SteuerWISO: Web angeben kann. Ich habe bereits die Rubrik "Nebenberufliche Tätigkeit - Übungsleiter, Ehrenamt" gefunden, allerdings frage ich mich, wie ich korrekterweise alles eintrage und dabei bleiben für mich folgende Möglichkeiten:


    Möglichkeit 1:

    Ich gebe lediglich die Einkommensteuerpflichtigen Zahlungen in Höhe von 2.999,10€ an.

    Was mache ich aber dann mit den 441,88€? Wo kann ich diese eingeben?


    Möglichkeit 2:

    Ich gebe die gesamte Summe in Höhe von 3.440,98€ an (Einkommenssteuerpflichte und Steuerfreie Zahlungen).

    Dann werden alle Einnahmen berücksichtigt, allerdings sind ja die 441,88€ als "Steuerfrei" betitelt. Wenn ich diese dann in die Steuersoftware eingebe, wird meine mögliche Rückerstattung reduziert.

    Oder ist es tatsächlich korrekt, dass jegliche "Einnahmen", egal ob steuerfrei oder steuerpflichtig betitelt, angegeben werden muss und wenn dann die Summe die 2.400€ (im Jahr 2020) übersteigt, dann ist die Differenz steuerpflichtig? Auch wenn teilweise die Einnahmen ggü. echten Kosten stehen (Benzinkosten, Parkgebühren, Porto, etc.), die bereits von mir bezahlt wurden?
    Dann würde das ja bedeuten, dass ich die Kosten, die ich echt ausgegeben habe, zurückerstattet bekomme, aber wenn diese den Freibetrag in Summe mit allen anderen Einnahmen übersteigt, versteuert werden, korrekt?


    Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, die ich gerade nicht sehe?


    Ich freue mich über Eure Rückmeldungen und bedanke mich bereits im Voraus.


    Viele Grüße

    MecEck





  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Auf die Abschnitte bin ich auch bereits gestoßen, allerdings muss ich gestehen, dass ich diese nicht eindeutig interpretieren kann.


    Was bedeutet das für mich? Dass ich alle Einnahmen angeben muss, egal ob Unterrichtsvergütung oder Reisekostenerstattung (da kein Angestelltenverhältnis, sondern ÜBL-Pauschale vorliegt)?