Ausbildung - Fahrtkosten als Verlustvortrag?

  • Hallo zusammen,


    Ausbildung im Sept. 2021 begonnen. Keine Steuern bezahlt in diesem Zeitraum. (Sept- Dez 2021)

    Können die Fahrkosten zum Betrieb (einfach) und in die Berufsschule (hin und rück)

    geltend gemacht werden? Als Verlustvortrag?

    Falls ja, Fahrten zum Betrieb habe ich schon angegeben, wo kommen die Fahrten zur Berufsschule hin?

    Vielen Dank

    LG

    blauerhamster

  • Können die Fahrkosten zum Betrieb (einfach) und in die Berufsschule (hin und rück)

    geltend gemacht werden? Als Verlustvortrag?

    Du hast ja sicher ein Ausbildungsentgelt erhalten, daher wird zunächst gerechnet, ob die Werbungskosten die Einkünfte übersteigen. Erst dann kann ja ein Verlust entstehen.

  • Können die Fahrkosten zum Betrieb (einfach) und in die Berufsschule (hin und rück)

    geltend gemacht werden? Als Verlustvortrag?

    Du hast ja sicher ein Ausbildungsentgelt erhalten, daher wird zunächst gerechnet, ob die Werbungskosten die Einkünfte übersteigen. Erst dann kann ja ein Verlust entstehen.

    Hallo nesciens,


    nein die Werbungskosten übersteigen die Vergütung nicht, deshalb hatte ich ja die Frage. Die Ausbildung war im Jahr 2021 ja nur 4 Monate (Sep-Dez). Diese Jahr wird es anders aussehen.

    Dann brauch ich wahrscheinlich keine Steuer machen, da mir das Fahrgeld nicht anerkannt wird.


    LG

    blauerhamster

    • Offizieller Beitrag

    Dann brauch ich wahrscheinlich keine Steuer machen, da mir das Fahrgeld nicht anerkannt wird.

    Was sollte Dir nicht "anerkannt" werden? Abgesehen davon erklärt Dir Deine Steuersoftware, welche immer Du auch nutzen magst, doch sicherlich alles sehr gut. Und evtl. wäre ja auch noch die Mobilitätsprämie in Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung <->1.Tätigkeitsstätte zu prüfen. Also eine Steuersoftware kaufen und schauen, was sich ergibt. So einfach geht das heutzutage, wenn man steuerlich unbedarft ist.