Arbeitszimmer programmunterstützte Eingabe

  • Guten Morgen.

    Ich bin auf die Meldung gestoßen, dass die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur übernommen werden, wenn ich die programmunterstützte Eingabe der EÜR gewählt habe.

    Es ist doch naheliegend, dass ich als Nutzerin des Programms die EÜR importiere. So habe ich es die vergangenen Jahre gemacht und das war kein Problem.

    Was mich besonders ärgert: diese Info erscheint erst, wenn alles eingegeben ist. Wenn ich jetzt die programmunterstützte Eingabe wähle, muss ich die EÜR neu machen – das kann doch nicht sein? Ich bitte um Hilfe, denn ich habe alles fertig und möchte natürlich, dass meine Eingaben übernommen werden, so wie in den letzten Jahren auch.

    Danke & Grüße
    Su

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Arbeitszimmer programmunterstützte Einhgabe“ zu „Arbeitszimmer programmunterstützte Eingabe“ geändert.
  • Wenn das Arbeitszimmer in der EÜR erfasst ist, muss es doch nicht noch einmal in der Einkommensteuer angegeben werden, das wäre ja doppelt! Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind innerhalb der EÜR berücksichtigt, in der Einkommensteuer ist die Angabe daher unerheblich.

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen davon kann die EÜR doch aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus abgegeben werden und in der ESt-Erklärung muss nur noch das Ergebnis der EÜR eingetragen werden (EÜR bereits anderweitig erstellt).

  • Das Arbeitszimmer war vor dem Import nicht in der EÜR erfasst. Ich habe es erst bei der Einkommenssteuererklärung im Bereich Verwaltung angelegt und dann in die EÜR übernommen. Nur wird es offensichtlich nicht mehr berücksichtigt, wenn ich die EÜR importiert habe. Ich hätte die programmunterstützte Eingabe der EÜR wählen müssen, damit es berücksichtigt wird. Das war früher nicht so und es scheint mir fehlerhaft, denn warum sollte es eine Rolle spielen, wie ich die EÜR anlege?

    • Offizieller Beitrag

    Das war früher nicht so

    Sicher? Ich habe das gerade einmal an einem Testfall 2018 mit dem Sparbuch 2019 probiert und da wird dann nichts aus dem Bereich "Verwaltung Arbeitszimmer" übernommen.

  • Ja, sicher. Ich habe immer die EÜR importiert, dann das Arbeitszimmer angelegt und den Gesamtbetrag der Aufwendungen in die EÜR eingetragen. Und erst seit diesem Jahr erhalte ich diese Meldung:

    "Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer werden nicht berücksichtigt

    Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer werden nur berücksichtigt, wenn als Art der Gewinnermittlung EÜR §4 Abs. 3 EStG ausgewählt wurde sowie die programmunterstützte Eingabe. Wurde eine andere Art der Gewinnermittlung bzw. Eingabe gewählt, werden die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht übernommen und müssen manuell erfasst werden."

  • Ich habe immer die EÜR importiert, dann das Arbeitszimmer angelegt und den Gesamtbetrag der Aufwendungen in die EÜR eingetragen

    Ich habe eben auch einmal eine EÜR importiert. Buchungen zu betrieblich genutzte Räume, welche im EÜR Modul gemacht wurden, werden mit übernommen und an richtiger Stelle eingetragen.

    Zusätzlich könnten hier Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer vorgenommen werden, was aber m.M.n. keinen Sinn macht, da begrenzt ansetzbar. außerdem den Hinweis beachten!

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich könnten hier Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer vorgenommen werden, was aber m.M.n. keinen Sinn macht, da begrenzt ansetzbar.

    Das sieht in meiner o.g. älteren Testdatei ebenso aus. Das hat aber rein gar nichts mit der Programmunterstützung im Bereich "Verwaltung"<->"Arbeitszimmer" zu tun.

  • Ich glaube leider, dass mein Problem nicht verstanden wird.


    Ich habe nicht das Problem zu wissen, wie die Aufwendungen geltend gemacht werden oder wo sie einzutragen sind. Ich habe das Problem, dass Wiso Steuer bei der Prüfung meldet, dass die Aufwendungen nicht berücksichtigt werden, weil ich die EÜR importiert und nicht programmunterstützend eingegeben habe.


    Ich danke für eure Rückmeldungen, aber sie helfen mir leider nicht weiter.

  • Sie arbeiten am PC, oder? Ihre Screenshots sehen nicht nach der Mac Version aus.

    Der Hinweis von Wiso Steuer ist ja eindeutig. Ich habe keinen Schimmer, warum ihr Wert beim häuslichen Arbeitszimmer berücksichtigt wird, obwohl Sie die EÜR importiert haben.

    • Offizieller Beitrag

    Sie arbeiten am PC, oder? Ihre Screenshots sehen nicht nach der Mac Version aus.

    Wenn Du auf einen potentiellen Hilfesteller mit Mac-Version warten möchtest, dann kann das 2023 werden. ;)


    Üblicherweise sind Mac-User hier nicht sehr hilfsbereit. und die aktiveren Forumsmitglieder haben ausschließlich Windows-Systeme.

  • Ich glaube leider, dass mein Problem nicht verstanden wird.

    doch, das wird schon verstanden. Aber wir können nicht nachvollziehen, warum du im besonderen Modul Einnahmen-Überschussrechnung eine EÜR erstellst ohne die Aufwendungen für das Arbeitszimmer (obwohl sie dorhin gehören, buchen wie von lavender vorgeschlagen) und dann direkt aus diesem Modul heraus versendest. Macht den Import in die Einkommensteuer nämlich obsolet und du sparst dir die Zeit für die Eingabe in der Einkommensteuer. Aus dem Modul Einnahmen-Überschussrechnung kannst du auch Umsatzsteuer und - falls notwendig - die Gewerbesteuererklärung erzeugen ohne umständliche Übernahme in die anderen Module.

    Aber da ich ja auch mit der Windows-Version arbeite, können wir dir natürlich nur aus dieser Perspektive helfen. Soweit ich weiß, ist die Mac-Version hier aber nicht anders aufgebaut, was diesen Aspekt betrifft.

  • Hallo Su,

    ich habe leider dasselbe Problem wie Du. Im letzten Jahr wurde das Arbeitszimmer noch übernommen und dieses Mal nicht mehr.

    Keine Ahnung was hier verändert wurde, wir haben es exakt so gemacht wie im letzten Jahr und erhalten denselben Hinweis mit der Programmunterstützung.

    Sind Sie zwischenzeitlich zu einer Lösung gekommen? Ich suche jedenfalls noch nach ihr.


    Viele Grüße

    Nicole

  • Wahrscheinlich die gleiche Ursache - die Arbeitszimmerkosten müssen schon in der EÜR ausgewiesen werden, nicht erst in der Einkommensteuererklärung. Wenn ihr im Modul Einkommensteuererklärung mit der vereinfachten EÜR arbeitet, müsstet ihr in den Angaben unter Verwaltung die anteiligen Kosten genau dieser EÜR zuordnen.

  • Torte1234  Papagena156  Susanne Wiemer


    Ich kann mich hier nur anschließen, würde auch denken es ist ein Bug dass das ab Version 2022 nicht mehr funktioniert. Hat jemand mal Kontakt mit dem Kundensupport gehabt oder das Problem anders lösen können?


    Habe mir mal das Ergebnis meiner Erklärung von 2020 angeschaut. Hier kam der Hinweis noch nicht, aber es ist auch nichts in der Erklärung drin bei den Feldern zum Arbeitszimmer. Frage mich gerade ob ich die letzten ~10 Jahre nur im Glauben war da würde etwas angerechnet …


    Viele Grüße,


    Alexander Rutz