Arbeitszimmer programmunterstützte Eingabe

  • und das hat wenig bis nichts mit Buhl u. Support zu tun, eher mit mangelnder Kenntnis

    Es ist auch über die EÜR machbar.


    Aber warum gibt es dann Überhaupt die Möglichkeit das direkt in der EkSt.-Erklärung einzugeben? Noch dazu in einem praktischen Formular, welches einem die Prozente freundlicherweise berechnet. Bis zur Version 2021 hat das ja auch wunderbar funktioniert so.


    Mein Problem ist, und das ist vielleicht auch das Problem der anderen Mac-Nutzer, dass ich nun eine vollständige Steuererklärung habe bei der nur noch das Zimmer fehlt und ich vermeiden möchte die EÜR nochmal neu zu importieren.

  • Über die Eingabe im Modul Einkommensteuer werden nur innerhalb des Moduls die Kosten aufgeteilt. Sobald über das Modul Einnahmenüberschussrechnung eine EÜR ermittelt wird, muss man dies dort manuell eingeben. Die Ermittlung über das Modul Einkommensteuer kann man dabei ja machen, aber man muss den Wert in das andere Modul übertragen.

    Wichtig ist auch die Zuordnung nach der Ermittlung - wenn hier falsch angehakt wird, kann nicht richtig zugeordnet werden.

  • Nachdem ich schon froh war, dass hier jemand genau mein Problem schon geschildert hat, habe ich mir gerade diese teils unsägliche Diskussion durchgelesen.

    WISO suggeriert ja - wie vermutlich alle Steuerprogramme -, dass man mit wenigen Klicks und halbwegs wenig Kenntnis seine Steuer bewältigen könne.

    Wenn aber kryptische Meldungen erscheinen, die F1-Hilfe dann das Thema nur in allen rechtlichen Facetten ausleuchtet, dann hilft das einem einfach nicht weiter!!!

    Bei aller Liebe, aber Buhl könnte hier richtig nachbessern, wenn in den Meldungen entweder gleich eine Sprungmarke in die fragliche Eingabemaske enthalten wäre oder ggf. ein Pfad-Hinweis zum anderen Modul.


    Oder irgendeine Erklärung wie: "Sie haben eine EÜR importiert. Bitte tragen Sie die Angaben zum Arbeitszimmer unter x> yyy > z ein."

    Wenn ich mir das recht überlege, dürfte nach einem EÜR-Import das Häusliche Arbeitszimmer gar nicht mehr ohne entsprechenden Hinweis erscheinen.


    So viel zu "mangelnder Kenntnis".


    Und ja, das ging mit der letzten Version noch!

    Aber das war vielleicht zu einfach.

  • Wie überall ist immer ein gewisses Maß an Kenntnissen erforderlich - hier liegt aber, wie so häufig - ein Mißverständnis vor. Wenn über das Modul Einnahmenüberschussrechnung eine EÜR erstellt wurde, wird diese (zusammen mit der UStE und ggfs. der GewStE) aus diesem Modul heraus auch abgegeben. Ein Import in das Modul Einkommensteuererklärung ist doch überhaupt nicht mehr notwendig! Es wird angehakt "anderweitig erstellt" und nur das Ergebnis der EÜR wird eingetragen (eine Zahl!). Was soll da noch in eine weitere Eingabemaske übertragen werden?

    Bevor ihr hier fehlerhafte Programmführung bemängelt, sollte ihr euch einmal über die grundlegenden Funktionen informieren und dazu gehört auch, das Handbuch und die weiteren Bedienungshilfen zu lesen.

  • Ich glaube ich habe eine Lösung für das Problem und sehe nun auch den Fehler den ich gemacht habe.


    Ich hatte bei der Einkommensteuer, nach Import der EÜR (in der das Arbeitszimmer noch nicht enthalten war) versucht das Arbeitszimmer unter Arbeitnehmer, Betriebsrenter und Pensionäre › Ausgaben (Werbungskosten) › Arbeitszimmer einzutragen. Da ich aber Freiberufler bin, macht das natürlich von der Zuordnung her keinen Sinn.


    Daher habe ich den Betrag stattdessen eingetragen unter Selbstständige › Freiberufliche und selbstständige Arbeit › Laufende Einkünfte › EÜR › Betriebsausgaben › Häusliches Arbeitszimmer. Dann werden diese auch an der korrekten Stelle in der Formularvorschau sichtbar.


    Was allerdings hier fehlt ist das schöne geführte Formular, welches die anteiligen Aufwendungen aus m², Miete, NK und Nutzungsanteil berechnet. Dafür habe ich dann das obige Formular genutzt und den errechneten Wert unter »Auf die freiberufliche Tätigkeit entfallen« einfach an korrekter Stelle eingetragen. Den an der falschen Stelle berechneten Wert muss man nichtmal löschen, da er ja ohnehin nicht berücksichtigt wird.


    Ich habe nun allerdings die Befürchtung, dass ich das Arbeitszimmer in den letzten Jahren seit Nutzung von WISO Steuer Mac niemals überhaupt geltend gemacht habe, denn in den resultierenden Formularen ist leider nie etwas eingetragen gewesen.


    Ich hoffe das hilft jemandem weiter, vielleicht war es bei euch ein ähnliches Problem.

  • Wenn man unbedingt die Übernahme der Berechnung des Arbeitszimmer haben will, ist die Übernahme der EÜR notwendig - richtig. Aber dies ist unnötig, zumal du ja nur aus dem Modul Einnahmenüberschuss auch UStE (und GewStE) abgeben kannst automatisiert. Sonst musst du hier nochmal gesonderte Erklärungen anlegen. Alles sehr umständlich.

    Berechnung des Arbeitszimmers machen und dann den ermittelten Wert auf den Konten buchen (abziehbar und nicht abziehbar) ist einfacher und danach nur das Ergebnis der EÜR in die Einkommensteuer übernehmen. Mache ich seit zig Jahren so.