Verlustrücktrag - Gewinn aus Aktienveräußerungen in Steuerjahr 2020, Verlust aus Aktienveräußerungen in Steuerjahr 2021

  • Liebes Forum,


    da ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden bin, hoffe ich hier auf Hilfe.


    Wir haben folgende Situation:

    - Im Steuerjahr 2020 haben wir einen Gewinn durch Aktienveräußerungen gemacht, der über dem Freibetrag lag und damit voll steuerpflichtig wurde

    - Im Steuerjahr 2021 haben wir einen Totalverlust einer Aktie erlitten (Wirecard lässt grüßen)


    Aktuell bearbeite ich die Steuererklärung für 2021 mit dem Steuersparbuch und habe über die Suchfunktion für den Verlustrücktrag die im Anhang hochgeladene Maske gefunden. Dort ist von einem Verlustrücktrag von 2022 zu 2021 die Rede:



    Kann mir jemand sagen, wie ich einen Verlustrücktrag von 2021 zu 2020 im Programm eintragen kann? Oder liegt die Limitation hier in der Gesetzgebung?


    Danke im Voraus.

    ST

  • Hi miwe4,


    tatsächlich hatte ich nur bevor ich hier gepostet habe bei meinem lokalen Finanzamt angerufen und die Finanzbeamtin meinte, "ja das könne ich so beantragen" und der Sachbearbeiter, der meine Einkommenssteuer nachher bearbeitet, würde mich bei Rückfragen dann anrufen.


    Freundliche Grüße

    ST

  • Ja danke für die Info-

    Den Artikel hatte ich schon gelesen. Doch stellen sich die Fragen nach der Tabelle

    wie folgt-


    a) ist das die Eingabemaske, welche zu verwenden ist?

    b) ist es so, dass man hier frei seine Verluste in der Höhe einschreiben kann, die man rückverrechnen möchte? So heißen,
    man muss ja nicht alle Verluste zur Rückverrechnung angeben, oder?

    c) das Aktien nur mit Aktien verrechnet werden ist klar, Ebenso auch die Algemeinen ... - auch klar.

    Doch wie gebe ich unterschiedlichen Postionen, als Aktienverluste und ev. allgem. Verlust ein?


    Besten Dank


    Otto

  • Aktienveräußerungen sind "Einkünfte aus Kapitalvermögen".

    Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gibt es keinen Verlustrücktrag, nur einen Verlustvortrag, siehe § 20 (6) Satz 2 EStG: https://dejure.org/gesetze/EStG/20.html

    • 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt.

    Siehe auch: https://www.finanzamt.nrw.de/s…uste-aus-kapitalvermoegen

    • Die festgestellten Verluste können dann in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr ist ausgeschlossen.
  • Danke für die Info und Deine Mühe!


    D.h. mein Broker wird am Jahresende automatisch meine beiden Verlusttöpfe, wenn sie negativ gefüllt sind, in das neue Jahr übernehmen?


    Rückträge der Töpfe sind folglich nicht möglich?


    Danke


    Otto