Hallo!
Ich habe ein paar Fragen zum Thema:
Kinderfreibetrag - in meinem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung steht Zahl der Kinderfreibeträge 0,5 - heißt das, mein Finanzamt kennt diesen oder muss ich diesen noch beantragen/melden - wie läuft das mit der Günstiger-Prüfung durch das Finanzamt - ich bekomme kein Kindergeld ( Sohn wohnt bei Mutter - diese bekommt das Kindergeld) - kommt der Kinderfreibetrag zum Tragen nach Abgabe der Steuererklärung ( wenn ich laut Berechnung Steuersoftware Beispiel 1.000 Euro wiederbekomme - kommt dann nach Günstigerprüfung Finanzamt noch was drauf) oder ist der schon bei der Lohnsteuer mit "verrechnet"
Kindesunterhalt - wenn meine zumutbare Belastung 3.000 Euro ist und ich 4.500 Euro Kindergeld bezahle, kann ich das als außergewöhnliche Belastung eingeben - gibt es ein Feld für Kindesunterhalt oder muss ich das bei bedürftige Personen einpflegen - wenn ich das tue kommt nur "bei den unterstützten Personen sind die Voraussetzungen nicht erfüllt"
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe