Kinderfreibetrag - Kindergeld - Kindesunterhalt

  • Hallo!

    Ich habe ein paar Fragen zum Thema:


    Kinderfreibetrag - in meinem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung steht Zahl der Kinderfreibeträge 0,5 - heißt das, mein Finanzamt kennt diesen oder muss ich diesen noch beantragen/melden - wie läuft das mit der Günstiger-Prüfung durch das Finanzamt - ich bekomme kein Kindergeld ( Sohn wohnt bei Mutter - diese bekommt das Kindergeld) - kommt der Kinderfreibetrag zum Tragen nach Abgabe der Steuererklärung ( wenn ich laut Berechnung Steuersoftware Beispiel 1.000 Euro wiederbekomme - kommt dann nach Günstigerprüfung Finanzamt noch was drauf) oder ist der schon bei der Lohnsteuer mit "verrechnet"


    Kindesunterhalt - wenn meine zumutbare Belastung 3.000 Euro ist und ich 4.500 Euro Kindergeld bezahle, kann ich das als außergewöhnliche Belastung eingeben - gibt es ein Feld für Kindesunterhalt oder muss ich das bei bedürftige Personen einpflegen - wenn ich das tue kommt nur "bei den unterstützten Personen sind die Voraussetzungen nicht erfüllt"


    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Du musst ganz normal die Anlage Kind zur ESt-Erklärung ausfüllen. Alles andere wirst Du mittels der erweiterten Forumssuche unter dem Begriff Zahlkind o.ä. finden. Ansonsten sollte dabei auch die Programmhilfe/-suche Deiner Software helfen.


    Bitte künftig keine Threads erstellen in der Art "habe mehrere Fragen". Bitte für jedes Problem, das nach Nutzung der erweiterten Forumssuche und ggf. auch der Programmhilfe/-suche bleibt, einen eigenen Thread eröffnen. Diesen Thread schließe ich daher und bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.