Ehegattensplitting Partner ohne Einkommen

  • Hallo zusammen,


    wir sind beide in Steuerklasse 4 und ich habe uns bei der Steuererklärung immer gemeinsam veranlagt und so jedes Jahr fast genau die berechnete Erstattung von Steuer Web erhalten. Seit Mitte Januar 2021 ist mein Partner nun ohne Einkommen (bezieht auch keine Sozialleistungen usw.). Ich lasse wie die letzten Jahre über Steuer Abruf alle Belege abrufen und bekomme nun eine mehr als doppelt so hohe Erstattung errechnet, vermutlich daher da mein Partner nur wenige hundert Euro Einkommen in 2021 hatte.


    Meine Frage ist jetzt, ist das ganze so korrekt? Ich weiß dass die Erstattung durch das Splitting umso höher ist, je größer die Differenz beider Einkommen. Aber gilt dies auch, wenn eines der beiden Einkommen gleich Null ist? Bzw. in diesem Fall nahe Null?


    Danke bereits einmal für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist jetzt, ist das ganze so korrekt? Ich weiß dass die Erstattung durch das Splitting umso höher ist, je größer die Differenz beider Einkommen.

    Das würde ich so nicht unterschreiben wollen. Wo hast Du das denn her?


    Aber gilt dies auch, wenn eines der beiden Einkommen gleich Null ist? Bzw. in diesem Fall nahe Null?

    Das kommt immer auf den Einzelfall an. Bei Steuerklasse 4/4 ist das zumindest nicht unwahrscheinlich. Aber Du siehst das Ergebnis doch schwarz auf weiß (oder wie auch immer) in der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen/Erläuterungen und kannst es selber überprüfen.

  • Mein bisheriges Verständnis war, dass die Vorteile durch das Ehegattensplitting höher sind, je unterschiedlicher das Einkommen ist. Verdienen beide Partner 30.000€ im Jahr, entstehen beim Splitting keine/wenige Vorteile. Verdient einer der beiden nur 15.000€ fällt der Vorteil erheblich größer aus. Am größten wäre der Vorteil demnach, wenn einer der beiden Partner gar kein Einkommen hat?


    Für mich sieht die Berechnung auch soweit korrekt aus, es ging mir im Prinzip nur um die Rückfrage dass das Splitting auch Anwendung findet, wenn einer der beiden Partner eben kein Einkommen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Für mich sieht die Berechnung auch soweit korrekt aus, es ging mir im Prinzip nur um die Rückfrage dass das Splitting auch Anwendung findet, wenn einer der beiden Partner eben kein Einkommen hat.

    Die Veranlagungsart bzw. die anzuwendende Einkommensteuertabelle (Grundtabelle/Splittingtabelle) hat rein gar nichts mit der Höhe irgendwelcher Einkünfte zu tun.