Kleinreparatur korrekt anlegen mit offenen Posten

  • Hallo liebe Forum-Teilnehmer,


    ich habe nun das erste mal den Fall, dass ich eine Kleinreparatur im Hausverwalter darstellen muss.


    Folgender Sachverhalt:

    - Mietshaus mit einem Eigentümer

    - Eigentümer hat den Austausch der Armatur selbst vorgenommen und dem Mieter eine entsprechende Rechnung über 84,99 € zugestellt

    - es liegt eine gültige Kleinreparaturklausel über 100,- € vor

    - die Erstattung ist vom Mieter auch bereits geleistet worden


    Wie gehe ich hier nun vor?


    Ich danke euch und vorab ein schönes und langes Wochenende


    VG

  • Hallo errjot,


    danke für die schnelle Rückmeldung.


    Naja, die Kostenbewegung sind ja auf dem Mietkonto und diese möchte ich korrekt erfassen.


    Auch für zukünftige Fälle, falls der Mieter nicht so schnell reagiert, Hierfür ist ja die offene Position gut geeignet.

  • Auch für zukünftige Fälle, falls der Mieter nicht so schnell reagiert, Hierfür ist ja die offene Position gut geeignet.

    Mal angenommen, du hättest das abwickeln müssen, dann würde so vorgegangen:


    Die Kosten auf das Konto "Kleinreparaturen" buchen. Der Umlageschlüssel lautet Betrag. Wenn du dann dies eingegeben hast, musst du noch den Mieter angeben, der das berechnet bekommt.

    Wichtig: diese Kleinreparatur wird nicht mit den Vorauszahlungen Nebenkosten gekoppelt, sondern es wird eine separate Rechnung nur für diesen Mieter und die Kosten ausgedruckt. Diese Kosten muss dann auf die Nebenkostenabrechnung dazu oder bei einer Gutschrift abgezogen werden, das erfolgt "per Hand".

    Siehe mal hier: https://www.buhl.de/shop/faqs?article=604

  • Ich gehe also wie folgt vor:


    Den Betrag aus der Rechnung an den Mieter buche ich als Ausgabe unter Kleinreparatur, mit der Zuordnung zu dem Mieter.

    Für mich stellt sich dann jetzt die Frage, welches Konto ich hier belaste?

    Das Bankkonto kann ich ja nicht nehmen, weil hier keine Buchung vorliegt -> Kasse- Bar?


    Danach erstelle ich einen offenen Posten mit Forderung aus Ausgabenrückzahlung über das Personenkonto von dem Mieter.


    Wenn das Geld eingeht, gleiche ich den Betrag über die offene Forderung aus.


    Ist das so korrekt?

  • Gehe so vor:


    Gehe in Stammdaten > Gebäude > Umlagekonten und wähle das Konto 4110 aus. Überschreibe den Text "Kleinreparatur" mit der Bezeichnung dieser Kostenausgabe.

    Dann buchst du das als Ausgabe und bekommst dann, wenn du esausdruckst, diese gesonderte Rechnung für den Mieter, den er ja scvhon an den Besitzer bezahlt hat, wenn ich das richtig im Kopf habe.


    Wenn das Geld eingegenagen bist, musst du eine Einnahme verbuchen, denn sonst ist diese Position an Kosten in deinem System. Ich arbeite so nicht, denn ich buche keine Kosten hin und her, ich mache nur Abrechnungen. Müsste mich da jetzt durchkämpfen, versuch es selbst einmal.

  • Aber ich kann ja nicht das Mietkonto belasten?

    Vielleicht hilft dir das Handbuch, das kannst du auch da nachlesen:



    Wie beschrieben gibt es nur zwei Konten, die bebucht werden, wo du aber kein Gegenkonto benötigst. Und darunter fällt die Kleinreparatur-


    Schau dir das Handbuch einmal an.

  • Also ich mach das so, wie du ganz oben beschrieben hast, nur mit dem Unterschied, dass ich die Handwerkerrechnung zunächst tatsächlich auch selbst bezahle und damit mein Mietverwaltungskonto belastet wird. Dann ordne ich das dem entsprechenden Mieter zu und er erhält ein Anschreiben, wo drin steht, dass er den Betrag auf das Mietkonto erstattet. Die Rechnung erhält er in Kopie. Dann überweist der Mieter unabhängig von Miet- und Nebenkosten den Betrag auf das Mietkonto und alle sind zufrieden.