Hallo liebe Forum-Teilnehmer,
ich habe nun das erste mal den Fall, dass ich eine Kleinreparatur im Hausverwalter darstellen muss.
Folgender Sachverhalt:
- Mietshaus mit einem Eigentümer
- Eigentümer hat den Austausch der Armatur selbst vorgenommen und dem Mieter eine entsprechende Rechnung über 84,99 € zugestellt
- es liegt eine gültige Kleinreparaturklausel über 100,- € vor
- die Erstattung ist vom Mieter auch bereits geleistet worden
Wie gehe ich hier nun vor?
Ich danke euch und vorab ein schönes und langes Wochenende
VG