Hallo,
ich habe bei Buhl.de unter dem Artikel "Photovoltaik-Anlage: Eigenverbrauch & Steuern" nachfolgenden Hinweis gefunden :
Nachträglicher Einbau eines Energiespeichers
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Nur wenn die Anlage vor dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurde, kannst du die Kosten ansetzen. Für diese älteren Anlagen gilt auch die oben beschriebene Fiktion, dass der gesamte Strom an den Netzbetreiber verkauft wird. Also sowohl die tatsächliche Einspeisung als auch der Eigenverbrauch. Daher gelten auch Batteriespeicher für diese Anlagen ausschließlich als unternehmerisch genutzt. Deshalb kannst du die Kosten dafür absetzen.
Wenn ich den Hinweis richtig verstehe, kann ich bei meiner "alten" Photovoltaik-Anlage die Anschaffungs- und Installationskosten eines nachträglich installierten Energiespeichers von der Steuer absetzten. Ich habe leider nur diesen einen Hinweis im Internet zu diesem Thema gefunden.
Hat einer von Euch Erfahrung mit der Nachrüstung eines Energiespeichers ?
Viele Grüße
Kay