Steuernachzahlung Erwerbsminderungsrente

  • Hallo!

    Ich beziehe seit Januar 2016 Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Ich war bis November 2021 verheiratet und hatte da keine Probleme.

    Nun flattert mir eine Vollstreckungsankündigung ins Haus. Es geht um eine Steuervorauszahlung für das erste Quartal 2022. Die wollen 235 Euro von mir. Dabei habe ich gerade mal netto 778 Euro Rente und einen GdB von 70.

    Ich werde den Betrag natürlich nachzahlen. Aber meine Frage ist: Wenn ich jetzt Einspruch erhebe und eine Steuererklärung für 2021 abgebe (in der ich höchstwahrscheinlich steuerfrei raus komme, oder?), bekomme ich dann was von den 235 Euro wieder? Und muss dann für die anderen Quartale keine (oder nur geringe) Vorauszahlung leisten?

    Vielen Dank im Voraus!

    LG Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Nun flattert mir eine Vollstreckungsankündigung ins Haus.

    Die kommt aber nicht aus blauem Himmel. Vorher stehen Vorauszahlungsbescheide und Mahnungen.


    Wenn ich jetzt Einspruch erhebe

    Gegen was möchtest Du Einspruch erheben?


    Ich beziehe seit Januar 2016 Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Ich war bis November 2021 verheiratet und hatte da keine Probleme.

    Dem Finanzamt hast Du den Umstand der Trennung und ggf. Scheidung aber mitgeteilt, oder? An wen gingen denn die dem Verwaltungsakt vorausgehenden Steuerbescheide einschließlich Vorauszahlungsbescheid? Wahrscheinlich doch an Eheleute.


    Also sollte man einfach mal schnell zum Telefon greifen und zuallererst das weitere Vorgehen mit dem Bearbeiter im FA abstimmen.


    Den Thread hier netter Weise insoweit bitte auf dem Laufenden halten.

  • Ich würde beim Telefonat auch eine Herabsetzung beantragen, da die Vorauszahlungen ja aufgrund von Einmalzahlungen festgelegt wurden. Das ist wohl beim Finanzamt nicht berücksichtigt worden.

    • Offizieller Beitrag

    da die Vorauszahlungen ja aufgrund von Einmalzahlungen festgelegt wurden.

    Ich sehe da keine Einmalzahlungen. Das ist halt die Konsequenz bei Zusammenveranlagung und dem Zusammenspiel der (verschiedenen) Einkünfte und Einkunftsarten der zusammenveranlagten Personen. Wenn das FA nichts von der Trennung und den neuen Besteuerungsgrundlagen weiß, kann es ja nun einmal nichts machen. Und wenn sich eben niemand wegen der ESt-VZ kümmert und auch sonst nicht bzw. zu spät reagiert, dann heißt es halt jetzt schnell handeln.