Hallo!
Ich beziehe seit Januar 2016 Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Ich war bis November 2021 verheiratet und hatte da keine Probleme.
Nun flattert mir eine Vollstreckungsankündigung ins Haus. Es geht um eine Steuervorauszahlung für das erste Quartal 2022. Die wollen 235 Euro von mir. Dabei habe ich gerade mal netto 778 Euro Rente und einen GdB von 70.
Ich werde den Betrag natürlich nachzahlen. Aber meine Frage ist: Wenn ich jetzt Einspruch erhebe und eine Steuererklärung für 2021 abgebe (in der ich höchstwahrscheinlich steuerfrei raus komme, oder?), bekomme ich dann was von den 235 Euro wieder? Und muss dann für die anderen Quartale keine (oder nur geringe) Vorauszahlung leisten?
Vielen Dank im Voraus!
LG Carmen