Hallo Zusammen,
Mir fällt die Sprache in den Gesetzestexten sehr schwer. Daher frage ich, ob ich Folgendes richtig verstanden habe:
Bei der kurzfristigen Vermietung einer Veranstaltungshalle an private Personen oder an Vereine, die nicht vorsteuerabzugberechtigt sind, ist die Rechnung für die Vermietung USt-frei auszustellen. Und ist, wenn man USt.-frei vermietet, beim Erlös trotzdem eine USt. zu bezahlen oder fällt die dann auch weg, weil ich habe ja keine USt. verlangt für die Vermietung.
Bei der kurzfristigen Vermietung einer Veranstaltungshalle an GmbHs oder UGs oder Vereine, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, hat man die Option die USt. in der Rechnung auszustellen.
Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße