Kaution auszahlen

  • Guten Abend an Alle,


    ich habe eine Frage zur Auszahlung der Kaution, wo mir bisher Buhl nicht bei Helfen bzw. keine Antwort drauf geben konnte.


    Folgender Sachverhalt:


    Mieterin hat die Kaution in Höhe von 1.100,- € auf das Mietkonto eingezahlt. Diese wurde unter 1732 Erhaltene Kaution gebucht.

    Nun ist die Mieterin ausgezogen und es wurde die Kautionsabrechnung erstellt.


    Diese sieht wie folgt aus:

    eingezahlte Kaution 1.100,- €

    Zinsen 1,91 €

    Kautionsguthaben = 1.101,91 €


    Abzug für Mängelbeseitigung durch den Eigentümer 97,50 €

    Abzug Einbehalt Betriebskostenabrechnung 2021 50,- €


    Auszahlungsbetrag 954,41 €


    Wie buche ich nun diese Konstellation?

    IM FAQ habe ich bereits nachgesehen und dort ist nur das Erfassen der Kaution beschrieben.


    Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße

    ThoDuKa

  • Wie buche ich nun diese Konstellation?

    Nun, ein Kautionsbetrag hat nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen. Daher solltest du die volle Summe inkl. Zinsanteil in der Rubrik Kaution mit Auszahlung zum wieder "zurück zahlen", Damit hast du alles zurückgezahlt.


    Für die Kosten für Mängelbeseitigung schlage ich dir vor, diese unter Konto 4110 Kleinreparatur zu buchen. Dann bekommst du eine separate Rechnung, die nichts mit der Nebenkostenabrechnung zu tun hat und auch nicht dort abgezogen oder dazu gezählt wird, heraus, die dann im Prinzip die Kosten für die Mängelbeseitigung darstellen.

    Was du mit Abzug Einbehalt Betriebskostenabrechnung 2021 mit € 50,- meinst, das solltest du begründen.

  • Die Kaution muss zunächst voll zurückgezahlt werden - richtig. Aber: man kann durchaus mit den Mietern vereinbaren, dass man den Betrag verrechnet mit offenen Forderungen aus dem früheren Mietverhältnis! Es ist keine Kautionsabrechnung, sondern eine Aufstellung für die Verrechnung. Überwiesen an die Mieterin wird dann nur der Restbetrag.

    Gebucht werden muss in mehreren Schritten:

    a) Rückzahlung der Kaution auf Zwischenkonto

    b) Buchen der Reparatur auf Instandhaltung

    c) Buchen einer Forderung aus Rückzahlung Reparaturkosten

    d) Buchen Einbehalt (was immer das sein soll, ich gehe davon aus, dass es ein Rückbehalt ist für die noch nicht erfolgte Abrechnung 2021)

    e) Buchen der "Zahlung" der Mieterin über Zwischenkonto, um die Forderung auszugleichen

    f) Überweisung Zahlbetrag von Zwischenkonto, damit ist dieses dann auch auf Null

  • Zum besseren Verständnis, eine Kautionszahlung hat in einer Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen, man kann nicht dort Buchungsvorgänge vornehmen, denn es gibt dazu keine Buchungszeilen.

    Die Kaution, so wie ich es mache, wird in der Regel auf ein dafür erforderliches Kautionskonto überwiesen. Dort bleibt es unangetastet bis zum Zeitpunkt, dass der Mieter auszieht.

    Im Hausverwalter gibt es dazu folgende Eingabemöglichkeiten:



    Ist etwas unleserlich, aber das Programm kann es scheinbar nicht besser.

    Dann kann man noch ein Mietkautionskonto anlegen, welches aber nicht bebucht werden kann, nur die Eintragung der Bankdaten usw. Also ich kann keine Buchungsvorgänge dort sehen.


    Das was nesciens angibt sind Buchungsvorgänge, die es im Hausverwalter nicht gibt. Und bei einer Kautionszahlung bzw.. Rückzahlung auch im HV nicht durchführbar ist.


    Daher habe ich die Vorgehensweise mit Konto 4110 beschrieben, damit werden alle Dokumentationen für die reduzierte Rückzahlung dokumentiert.


    Und was mit Abzug Einbehalt Betriebskostenabrechnung 2021 50,- € gemeint ist, das soll noch erwähnt werden. Für eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, dürfen einem Mieter keine Kosten berechnet werden.

  • Hallo errjot und nesciens,

    danke für die schnelle Rückmeldung.


    errjot: Das diese Buchung nicht in die Betriebskostenabrechnung kommt ist mir klar und danke für den Hinweis.

    Ich möchte im Hausverwalter die Kontobewegung komplett darstellen und diese nach Abschluss des Jahres an das Steuerprogramm übertragen.

    Und die Kautionszahlung ist ein elementarer Bestandteil der Vermietung und sollte dementsprechend auch dargestellt werden können.

    Zumal von der Kaution, wie bei uns geschehen, für die nächste Betriebskostenabrechnung eine Summe X einbehalten werden darf, wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.


    Damit wirbt ja Buhl auch selber in der Beschreibung:

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    Nun zurück zu den einzelnen Buchungsschritten.

    Wenn ich es richtig verstehe, muss ich folgende Schritte durchführen:


    a) von 1732 erhaltene Kaution 1.101,91 € auf ein Verrechnungskonto buchen

    - muss ich nicht vorher hier oder woanders auch die Guthaben-Zinsen verbuchen? Sonst ist doch das Kautionskonto im Minus.


    b+c) vom Verrechnungskonto Ausgabenrückzahlung (Gutschrift) auf z.B. 4110 Kleinreparatur oder Instandhaltung

    - vorher hier eine Ausgabe erstellen

    Oder verstehe ich hier b und c von nesciens falsch?


    d) Einnahmebuchung vom Verrechnungskonto auf 8110 mit der Zuordnung zum Mietvertrag und Gültigkeitszeitraum


    e + f) Verstehe ich leider nicht.


    Könnt Ihr mir hier noch einmal unter die Arme greifen.

    Danke

  • von 1732 erhaltene Kaution 1.101,91 € auf ein Verrechnungskonto buchen

    richtig - denn diese müssten eigentlich jährlich dem Kautionskonto gutgeschrieben werden

    b+c) vom Verrechnungskonto Ausgabenrückzahlung (Gutschrift) auf z.B. 4110 Kleinreparatur oder Instandhaltung

    es ist ein Ertrag - du darfst nicht mit dem Ausgaben saldieren. Also Forderung an z.B. 8110


    e + f) Verstehe ich leider nicht.

    da die Zahlung der Mieterin ein Saldo ist aus der Kaution und den zu erstattenden Zahlungen, kannst du nicht alles auf einmal ausgleichen. Daher der Weg über das Verrechnungskonto.

  • Hallo nesciens,


    bin endlich dazu gekommen an der Stelle weiter zu machen.


    Ich habe den ganzen Vorgang mal im Musterfallbereich gebucht und hoffe, dass ich alles richtig gemacht habe.
    Würde mich freuen, wenn du über meine Anhänge drüber schaust.


    Wäre es möglich, den Zwischenschritt mit dem Verrechnungskonto weg zu lassen oder hat es etwas mit der Übersicht im Konto "erhaltene Kaution" zu tun?

    Und wenn es keine weiteren Positionen als Kaution und Zinsen gibt, kann ich doch aus dem Konto "erhaltene Kaution" die Auszahlung buchen oder?


    Danke für deine Mühe und vorab einen schönen Feiertag.


    VG

    ThoDuKa

  • Du hast einige persönliche Daten in den Anlagen, da wäre es besser, dass du diese Passagen schwärzt. Es ist anzustreben, dass hier keine solche Daten für andere sichtbar sind.

    Vielleicht kannst du das noch machen.

  • Du hast einige persönliche Daten in den Anlagen, da wäre es besser, dass du diese Passagen schwärzt. Es ist anzustreben, dass hier keine solche Daten für andere sichtbar sind.

    Vielleicht kannst du das noch machen.

    Das ist eine Musterdatei aus dem Programm:

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hallo an Alle,

    ich habe die Buchungen im Musterfallbereich durchgeführt. Hatte ich aber auch in meinem Beitrag so geschrieben.


    Ist denn meine Vorgehensweise bei den Buchungsschritten richtig?