Wie Zahlung ausländischer Steuern (für Drittländer: UK-VAT und US-Sales-Tax) verbuchen?

  • Ich erhalte als Selbstständiger regelmäßig Zahlungen aus Drittstaaten für Warenlieferungen.


    Wie verbuche ich die Zahlung ausländischer Steuern im Wiso-Sparbuch?


    Konkret geht es um UK-VAT und US-Sales-Tax. Die Beträge sind in den Zahlungen der Kunden enthalten (die als 8120 gebucht werden) und werden von PayPal zum Zeitpunkt der Bezahlung einbehalten und an den Online-Marktplatz weitergeleitet, der sie sammelt und an die zuständigen ausländischen Steuerbehörden abführt.


    Da die Beträge in den Zahlungen der Kunden enthalten sind und ich sie nicht jedes Mal manuell herausrechnen möchte, kann ich sie nicht einfach als 1590 "Durchlaufender Posten" buchen.


    Bisher buche ich die als 4900 "Sonst. betriebl. Aufwand", weil ich einfach nichts Passendes gefunden habe.


    Alternativ wäre auch eine Buchung auf 8120 (Rückzahlung einer Einnahme) möglich, das reduziert dann aber den Gesamtumsatz, was nicht korrekt sein kann.


    Kann mir jemand ein besseres Vorgehen empfehlen?


    Viele Grüße


    Matthias

  • Du solltest dich einmal mit dem § 13b UStG befassen - es sind Warenlieferungen aus Drittländern, die ausgewiesenen Umsatzsteuern sind in Deutschland für dich Aufwand und gehören auf das Wareneingangskonto wie die Lieferung auch. Zusätzlich musst du deutsche Umsatzsteuer buchen und die darf als Vorsteuer dann abgezogen werden.


    Zusätzlich fällt wahrscheinlich noch Einfuhrumsatzsteuer an - diese wäre gesondert zu buchen.


    Was hier einbehalten wird, ist mir nicht ganz klar. Weiß Paypal, dass du als Gewerbetreibender kaufst? Einbehalt von Umsatzsteuer deutet darauf hin, dass du als Privatperson gesehen wirst.

  • Ich erhalte als Selbstständiger regelmäßig Zahlungen aus Drittstaaten für Warenlieferungen.


    es sind Warenlieferungen aus Drittländern, die ausgewiesenen Umsatzsteuern sind in Deutschland für dich Aufwand und gehören auf das Wareneingangskonto wie die Lieferung auch.


    Matthias7 liefert Waren in Drittstaaten und erhält dafür Zahlungen/Geld

    Exakt. Ich verkaufe (unter anderem) an Kunden in Drittstaaten. Der Marktplatz fügt während des Checkout-Prozesses den Kunden aus einigen Ländern (bisher UK und einige US-Bundesstaaten) noch Steuern hinzu, die von den Kunden bezahlt werden müssen. Der Gesamtbetrag kommt bei mir auf dem PayPal-Konto an, die Steuern werden aber sofort wieder abgezogen. Im PayPal-Kontoauszug erscheinen diese Beträge als "Partner-Gebühr".

  • Im PayPal-Kontoauszug erscheinen diese Beträge als "Partner-Gebühr".

    dann würde ich diese Gebühr als Aufwand "Nebenkosten des Geldverkehr " auf 4970 buchen

    Nicht 4340?


    Und wäre im Rahmen der Einnahmen nicht auch noch 1767 interessant?


    Z.B.: Buchung der Zahlung ausländischer Umsatzsteuer - Quelle Datev-Forum

  • Paypal-Gebühren sind keine Betriebssteuern.

    Da erzählst Du mir nichts neues. Die Fragestellung war aber doch:

    Wie verbuche ich die Zahlung ausländischer Steuern im Wiso-Sparbuch?


    Konkret geht es um UK-VAT und US-Sales-Tax.

    Der Marktplatz fügt während des Checkout-Prozesses den Kunden aus einigen Ländern (bisher UK und einige US-Bundesstaaten) noch Steuern hinzu, die von den Kunden bezahlt werden müssen. Der Gesamtbetrag kommt bei mir auf dem PayPal-Konto an, die Steuern werden aber sofort wieder abgezogen.

    Es geht also nicht um PayPal-Gebühren, sondern um die von ihm zu leistenden und seinen Kunden weiterbelasteten ausländischen Steuern. ;)

  • Es geht also nicht um PayPal-Gebühren,

    ?

    Im PayPal-Kontoauszug erscheinen diese Beträge als "Partner-Gebühr".

    Der Marktplatz fügt während des Checkout-Prozesses den Kunden aus einigen Ländern (bisher UK und einige US-Bundesstaaten) noch Steuern hinzu, die von den Kunden bezahlt werden müssen. Der Gesamtbetrag kommt bei mir auf dem PayPal-Konto an, die Steuern werden aber sofort wieder abgezogen.

    aber möglich dass Google Deine These bzgl. Partnergebühr unterstützt, so dass dann Steuern daraus werden.

  • Als was PayPal das ausweist spielt doch keine Rolle, wenn doch laut eigener Aussage des @Matthias7 zweifelsfrei feststeht, dass es sich um von ihm zu leistende ausländische Steuern handelt, die automatisch an den Kunden weiterberechnet wurden. Der Sachverhalt ist doch insoweit eindeutig. Somit sind nur noch die Konten zu klären, denn mein oben genanntes Konto 1767 wäre ja nur anderes EU-Land und nicht UK-VAT und US-Sales-Tax. Aber das kannst Du gerne weiter mit @Matthias7 ausdiskutieren.

  • Die Beträge erscheinen im PayPal-Kontoauszug zwar als "Partnergebühr", es sind aber 1:1 die Steuern, die den Kunden im Checkout-Prozess auf meine Artikelpreise und Versandkosten etc. draufgeschlagen werden. Daher erscheint mir die Buchung als Steuern auf 4340 wie von miwe4 vorgeschlagen sinnvoller denn als Geldverkehr-Nebenkosten.


    Dass PayPal die Beträge als "Partnergebühr" ausweist hängt damit zusammen, dass sich der Marktplatz gewissermaßen im PayPal-Zahlungsprozess zwischenschaltet. Wer dort verkaufen möchte, muss dem Marktplatz einen gewissen Zugriff auf das PayPal-Konto gewähren - das nennt sich "PayPal Marketplaces".


    Danke für die Hilfe und alle Tipps!

  • Hallo,


    wir haben einen alten LKW ins nicht europäische Ausland verkauft. Der Käufer hat die deutsche UST wie in der Rechnung enthalten gezahlt.

    Nachdem wie diese vom Finazamt erstattet bekommen haben habe ich dem Käufer die UST zurücküberwiesen. Das war so mit ihm vereinbart.


    Unter welches Konto muss ich diese UST Ausgabe verbuchen???


    Danke für die Antwort.

  • Hallo,


    die Rechnung ging mit Steuer raus.

    Also normale Rechnung.

    Im UST Voranmeldung-Formular im Programm steht die Rechnung unter Konto: 8400 Erlöse19%/16% UST


    Ich habe mal gestöbert und das Konto 1778 gefunden. Könnte dieses Konto für die zurückgezahlte UST zuständig sein?


    Danke

  • kenne mich damit nicht aus, da ich keine Fahrzeuge verkaufe, nur einkaufe, aber trotzdem interessant das Thema


    nach diesem Merkblatt, hättest dem Käufer garkeine MWSt berechnen müssen und hättest das Fahrzeug netto verkaufen können


    https://opitsch-heinisch.de/sites/default/files/Download_Documents/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt%20Kfz%20Handel%20in%20Drittl%C3%A4nder.pdf



    Für die Umsatzsteuererstattung würde ich eine Gutschrift auf das Konto USt Vorauszahlungen buchen


    Sollkonto SKR-03 / SKR-04

    1200 / 1800 Bank

    Habenkonto SKR-03 / SKR-04

    1780 / 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

  • Moin,

    dann müsste doch m. E. noch eine Umbuchung auf ein Erlöskonto für Ausfuhren erfolgen, sonst passen doch Konto 8400 und die darauf abzuführende USt nicht wirklich zusammen ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    Verkaufserlös inkl USt > zahlbare USt geht auf Vorsteuerkonto

    USt Erstattung FA > geht als Gutschrift auf Vorsteuerkonto

    gleicher Betrag geht an Käufer > Gutschrift zur Rechnung Kaufpreisminderung


    Buchungskonto Verkaufserlös für Ausfuhr an Drittländer wenns eins gibt wo man Vorsteuer angeben kann, klar. Da aber normalerweise sowas netto ohne Steuer verkauft wird? Hast ein Vorschlag auf welches Erlöskonto der Verkaufserlös und die Gutschrift zu buchen wäre?

  • Hallo,


    bei dem LKW handelt es sich um ein Anlagevermögen unseres Unternhemens. Laut telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt dürfen wir den LKW nicht ohne Steuer verkaufen da wir ihn seinerzeit mit Steuer gekauft haben und diese auch geldtend gemacht haben. Zu allem Überfluss war der Käufer auch keine Privatperson sondern auch Spediteur. Ich hab keine Ahnung was er mit dem alten Fahrzeug noch anstellen will aber das ist auch nicht mein Problem. :D


    @Michal1972 danke für das Merkblatt, somit wird ein weiterer Verkauf ins Ausland sicher einfacher sein.


    Ansonsten danke ich Euch für die Antworten. Haben mich noch mehr verunsichert. :/ Aber egal. Gebe den ganzen Akt unserem Steuerberater. Der wird das hoffentlich fürs Finanzamt richtig verbuchen.