Wie verbuche ich Zahlungen von EU-Umsatzsteuer (OSS) an die Bundeskasse Trier?

  • Ich erhalte als Selbstständiger regelmäßig Zahlungen aus EU-Staaten für Warenlieferungen. Die Umsatzsteuer wird über OSS gemeldet und quartalsweise gesammelt an die Bundeskasse Trier überwiesen.


    Wie verbuche ich die Zahlungen der EU-Umsatzsteuer an die Bundeskasse Trier im Wiso-Sparbuch?


    Für OSS-Einnahmen wurden ja die neuen Konten 8350 bis 8353 eingeführt. Welches ist das passende Konto für die Zahlung der Umsatzsteuer?


    Hier im Forum wird die Verbuchung auf das Konto 1780 „Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/-Erstattungen“ empfohlen, es gibt aber auch Bedenken:

    Bei der Buchung auf 1780 erscheinen die Zahlungen in der Umsatzsteuererklärung ganz normal als "Vorauszahlungssoll 2021 (einschließlich Sondervorauszahlung)". Die EU-USt. ist für die Berechnung der deutschen USt.-Schuld aber irrelevant, also kann das nicht richtig sein.


    Dann gibt es noch das Konto 1777 „Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen“. Auf den ersten Blick könnte das Konto wegen seines Namens passen ("im Inland steuerpflichtig") - da ich die EU-USt. an die Bundeskasse Trier und nicht nach Brüssel oder in die einzelnen Mitgliedsstaaten überweise. Dieses Konto wird auch in einer aktuellen Buhl-FAQ zum Thema verwendet (siehe Screenshot etwa in der Mitte des Dokuments):

    Wie wird das One-Stop-Shop (OSS) in der Software WISO MeinBüro Desktop gehandhabt?

    Die Beträge erscheinen in der Umsatzsteuererklärung dann unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen". Was ebenfalls Unsinn ist, da sie ja für die Berechnung der deutschen USt.-Schuld irrelevant sind.


    Dann gibt es noch das Konto 1729 "Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Dienstleistungen". Wenn ich auf dieses Konto buche, taucht die EU-USt. in der deutschen Umsatzsteuererklärung nicht mehr auf. ABER: Bei OSS wird zwischen Umsätzen mit Dienstleistungen und Umsätzen mit Warenlieferungen unterschieden. Das Konto 1729 ist der Beschreibung nach nur für Dienstleistungen vorgesehen. Ist dies trotzdem das korrekte Konto?


    Viele Grüße


    Matthias

  • Diese Zahlungen haben auf 1780 nichts zu suchen, sie dürfen nämlich bei der Umsatsteuereklärung am Jahresende nicht auftauchen! Du musst dir hier ein gesondertes Konto anlegen, um diese Zahlungen in die EÜR zu bekommen.

  • Dass 1780 falsch ist, war je bereits meine Vermutung, weil es einfach keinen Sinn ergibt und die Umsatzsteuererklärung verfälscht, auch wenn in dem verlinkten Thread darauf beharrt wird.


    Ich habe einen älteren Beitrag bei Frag-einen-Anwalt.de gefunden, wo genau diese Frage gestellt wird:

    Zahlung an Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST für Mini-One-Stop-Shop verbuchen
    Es geht um die richtige Kontierung von vereinnahmter Umsatzsteuer für andere EU-Länder im Rahmen von MOSS.
    www.frag-einen-anwalt.de

    Damals (2015) handelte es sich zwar um das alte MOSS-Verfahren und nicht das seit 1.7.2021 aktuelle OSS-Verfahren, die steuerliche Behandlung sollte aber gleich sein. Der dort antwortende Rechtsanwalt antwortete, dass das Konto 1729 korrekt sei.


    Ich habe nun 1729 verwendet. Ob das jetzt korrekt ist oder nicht ist mir ehrlich gesagt auch egal, ich muss für die Zahlung im Wiso-Sparbuch "nur" ein Konto eintragen und am Ende muss der Betrag als Ausgabe in die Gesamtrechnung einbezogen werden, aber eben nicht an der falschen Stelle (also vor allem nicht in der Umsatzsteuererklärung).

  • Für OSS-Einnahmen wurden ja die neuen Konten 8350 bis 8353 eingeführt.

    sagt wer, steht wo? gibt´s im Steuer:Sparbuch nicht

    Sry! gibt es doch, hatte nur nicht aktiviert.

    Meine Buchhaltung bucht Erlöse auf 8320 u. 1729

    Beim Starten der ersten EÜR mit der 2022er-Version ploppte ein Fenster auf, in dem ich über neue Konten informiert wurde.

  • Wenn man OSS-Einnahmen korrekt buchen will, muss man wohl auch die entsprechenden Steuerschlüssel aktivieren - das habe ich eben erst entdeckt. Man kann "USt in Spanien 21% - Lieferung (ab 01.07.2021)" oder "USt in Rumänien 5 % - Dienstleistungen (ab 01.07.2021)" und so weiter aktivieren.


    Wenn man die Einnahmen dann damit verbucht, funktioniert *vermutlich* auch die Daten-Übernahme in die Steuer-Anmeldung "One-Stop-Shop (OSS)". Da ich die Erlöse brutto mit Steuerschlüssel "Keine Umsatzsteuer" auf 8351 gebucht habe und dann die Zahlung der Umsatzsteuer an die Bundeskasse Trier auf 1729, kommt bei der versuchten Datenübernahme nur die Meldung, dass keine Daten übernommen wurden. Das ändere ich jetzt aber nicht mehr. Daher habe ich das auch nicht weitergehend getestet. Nächstes Jahr.


    Ach ja, man muss Erlöse dann wohl für jedes EU-Land und mindestens jedes Quartal einzeln ins Steuer-Sparbuch eintragen, sonst kann man natürlich keine passenden Steuerschlüssel auswählen.

  • Ich hänge mich hier mal dran. Ich mache gerade die EÜR für eine GbR. Dort gebe ich Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt ganz normal in das dafür vorgesehene Feld ein. Die OSS Zahlungen an die Bundeskasse sind ja zwar auch Umsatzsteuerzahlungen, aber sie sind eben nicht ans Finanzamt geflossen. Ich weiß aber nicht in welchem Feld sie besser aufgehoben wären. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Ich hänge mal einen Screenshot an wie das bei mir aussieht und wo ich das richtige Feld normalerweise vermuten würde.


    Danke!

  • Kann mir jemand weiterhelfen?

    vllt. ein klick auf F1 oder Hilfe mit dem Suchwort oss

    Auch ein Blick auf den Seitenrand mit dem Thema oss könnte weiter helfen


    Vielen Dank für deine Antwort, die mir leider überhaupt nicht weiterhilft. Natürlich habe ich die Hilfe konsultiert, bevor ich meine Frage gestellt habe.
    Wäre meine Frage dort beantwortet worden, hätte ich sie ja hier überhaupt nicht stellen brauchen.

    Ich konkretisiere mein Anliegen gerne nochmal, vielleicht erbarmt sich ja jemand, der sich damit auskennt und für den es ein Leichtes ist, mir einfach eine kurze, zielführende Antwort zu geben: Ich möchte nicht, wie in der Hilfe ausführlich beschrieben, meine gesamte Buchführung einschließlich OSS-Berechnung im WISO-Programm machen. Ich habe schon eine Buchhaltungssoftware, die für mich auch wunderbar funktioniert. Ich nutze das WISO-Programm lediglich um meine schon längst ermittelten Zahlen in die richtigen Felder der EÜR einzutragen und dann dem Finanzamt zu übermitteln. Das funktioniert auch in fast allen Belangen einwandfrei und selbsterklärend, im Falle OSS aber eben nicht, da dies eine Neuerung ist, die mir bis dato unbekannt war.

    Ich ging davon aus, dass es hier vielen (wenn nicht sogar allen) so geht und dass vielleicht jemand bereits das Rätsel gelöst hat und diese Lösung mit uns teilen möchte, damit andere sich nicht den Kopf zerbrechen müssen. Dafür ist ja so ein Forum als Ort des Austauschs ja da.

    Ich würde mich wirklich sehr freuen und dies wäre mir (und sicher auch vielen anderen Mitlesern) eine große Hilfe. Vielen Dank.

  • Ich würde mich wirklich sehr freuen und dies wäre mir (und sicher auch vielen anderen Mitlesern) eine große Hilfe. Vielen Dank.

    wenn Du und auch andere viele mit der gleichen Frage, im Steuer:Sparbuch das separate EÜR Modul nutzen und diese Ausgabe auf 1729 Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Dienstleistungen verbuchen würdet, wäre in der Anlage EÜR ersichtlich, dass das in Zeile 66 Pos. 183 als unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe ausgewiesen wird.

    Wo der Eintrag in Deiner Liste (Bildschirmfoto oben) gemacht wird kann ich nicht beschreiben, weil ich nicht die integrierte, abgespeckte EÜR nutze.

  • Ich habe schon eine Buchhaltungssoftware, die für mich auch wunderbar funktioniert. Ich nutze das WISO-Programm lediglich um meine schon längst ermittelten Zahlen in die richtigen Felder der EÜR einzutragen und dann dem Finanzamt zu übermitteln

    warum überträgst Du denn nicht mit Deinem Buchhaltungsprogramm die EÜR an das Finanzamt und machst in der EStE lediglich ein "ist anderweitig gemacht" und trägst den Betrag der lfd. Einkünfte händisch ein.

    Ok importieren ginge auch noch

    • Offizieller Beitrag

    1767 steht für Ausgaben nicht zur Auswahl, nur für freie Buchungen.

    Unabhängig von der Kontenfrage, wo ist das Problem, eine freie Buchung zu tätigen?

  • Wenn man OSS-Einnahmen korrekt buchen will, muss man wohl auch die entsprechenden Steuerschlüssel aktivieren - das habe ich eben erst entdeckt. Man kann "USt in Spanien 21% - Lieferung (ab 01.07.2021)" oder "USt in Rumänien 5 % - Dienstleistungen (ab 01.07.2021)" und so weiter aktivieren.


    Wenn man die Einnahmen dann damit verbucht, funktioniert *vermutlich* auch die Daten-Übernahme in die Steuer-Anmeldung "One-Stop-Shop (OSS)". Da ich die Erlöse brutto mit Steuerschlüssel "Keine Umsatzsteuer" auf 8351 gebucht habe und dann die Zahlung der Umsatzsteuer an die Bundeskasse Trier auf 1729, kommt bei der versuchten Datenübernahme nur die Meldung, dass keine Daten übernommen wurden. Das ändere ich jetzt aber nicht mehr. Daher habe ich das auch nicht weitergehend getestet. Nächstes Jahr.

    Wenn man das so macht wie letztens von mir beschrieben, werden die Steuerbeträge für die OSS-Steuererklärung ausgerechnet. Man kann mit Wiso Steuer aber keine OSS-Steuererklärung einreichen. Hierfür muss man sich weiterhin ins BOP einloggen, dort das entsprechende Formular starten und kann auf der zweiten Formularseite die von Wiso Steuer erzeugte CSV-Datei hochladen. Man spart sich zumindest das weitere Gehangel und Geklicke durch dieses grässliche und unintuitive OSS-Formular.


    Zusammengefasst in aller Kürze für die die sich diese Infos hier und dort zusammenkratzen:

    Erlöse auf 8351 buchen, für jedes EU-Land und mindestens jedes Quartal einzeln.

    Dabei den korrekten Steuerschlüssel (z. B. "USt in Belgien 21 % (OSS)") und die Umsatzart auswählen.

    Ggf. vorher die benötigten Steuerschlüssel aktivieren: Verwaltung -> Stammdaten -> Steuerschlüssel aktivieren

    CSV-Datei für gewünschtes Quartal erzeugen: Auswerten -> Steuer-Anmeldungen -> One-Stop-Shop (OSS)

    CSV-Datei im BOP im OSS-Formular hochladen

    Gezahlte OSS-Steuerbeträge als Ausgaben z. B. auf 1729 buchen.