Gebäuderversicherung in einem Jahr doppelt gezahlt

  • Ich versuche unseren aktuellen Fall mal zu erklären.


    Wir bekommen immer im Oktober eines Jahres die Rechnung der Gebäudeversicherung.

    Die ist bis zum 31.12. zu zahlen. Der Betrag wurde in der Vergangenheit erst am 02.01.

    des Folgejahres gezahlt.


    Versicherung für 2020; Rechnung im Oktober 2019; gezahlt am 02.01.2020


    Wir wollten das nun gerade ziehen und in dem Jahr der Rechnungsstellung zahlen.


    Versicherung für 2020; Rechnung im Oktober 2019 erhalten; gezahlt am 02.01.2020

    Versicherung für 2021; Rechnung im Oktober 2020 erhalten; gezahlt am 02.01.2021

    Versicherung für 2022; Rechnung im Oktober 2021 erhalten; gezahlt am 14.12.2021


    Wir haben in 2021 als 2x Versicherung gezahlt.


    Der Gesamtbetrag wird nun in 2021 auf die Eigentümer umgelegt, was natürlich zu einer höheren Nachzahlung führt.


    Nun könnte man ja sagen, wir haben einmal doppelt gezahlt, dafür können wir einmal aussetzen.

    Aber wir werden ja in 2022 die Rechnung für 2023 bekommen, die wir in 2022 bezahlen werden.


    Zuerst dachte ich, ich müsste den Gültigkeitszeitraum verändern.


    Versicherung für 2022; Rechnung im Oktober 2021 erhalten; gezahlt am 14.12.2021; Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022


    Das hat aber keinen Effekt gehabt. Somit haben wir in einem Jahr doppelt gezahlt, ohne im Folgejahr eine

    Einsparung zu haben.


    Meine Annahme war gewesen, den Betrag zwar in 2021 zu zahlen, die Umlage aber in 2022 stattfinden zu lassen,

    da es ja auch die Versicherungskosten für 2022 ist.


    Welchen Gedankenfehler machen wir?


    :(

  • Welchen Ged ankenfehler machen wir?

    Da ich keine WEG mache, kann ich zu den Zahlungsmodalitäten nichts sagen. Nur soviel, dass man Zahlungen für eine Leistung bis zum 10.1. eines Jahres für das Vorjahr nutzen kann. Demnach hast du vermutlich nicht beachtet, dass du die Versicherungskosten nach Abrechnungsjahr der Versicherung eingegeben hast.

    Beispiel, deine Versicherung hat einen Versicherungszeitraum vom 1,10.20 bis zum 30.9.21.

    Um jetzt 2020 abrechnen zu können, müsste die Versicherung für den Zeitraum 1.10.19 bis 30.9.20 in Konto 4200 eingebucht werden. Der HV berechnet dann taggenau dioe Kosten für deinen Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. des jeweiligen Jahres.

    Damit ist gewährleistet, dass auch die jährlichen Erhöhungen der Versicherungssumme entsprechend dem Anteil pro Jahr umgelegt wird.


    Wenn du die Zahlen der Versicherung hast, warum machst du denn so etwas, dass du irgendwann die Zahlung machst, und für welchen Zeitraum hast du die Kosten gebucht? Das kann ich leider aus deinen Schilderungen nicht herauslesen.


    Auf jeden Fall ist es falsch, wie du abgerechnet hast. Du kannst uns ja mal den Zeitraum der Versicherung angeben, denn im Mom,ent vermuten wir hioer, oder besser ich:-)

  • Welchen Gedankenfehler machen wir?

    Hallo,

    Ihr macht für mein Verständnis keinen Denkfehler, sondern alles richtig.

    In der Hausgeldabrechnung der Eigentümer gilt das Abflussprinzip und demnach ist nicht der Leistungszeitraum der Versicherungsprämie sondern der Zahlungszeitpunkt entscheidend.

    Dazu gibt es den Workaround der Anpassung des Werstellungsdatums.

    In Eurem Fall müsstet Ihr das Werstellungsdatum für den Zeitraum 2022 auf den z. B. 01.01.2022 setzen und nicht auf das tatsächliche Zahldatum 14.12.2021.

    Beste Grüße

  • Auch dies ist nicht richtig, Speedy. Das Zahlungsdatum gilt ohne Wenn und Aber! Es könnte aber ein Fall des § 11 EStG vorliegen (Versicherung mit jährlicher Zahlung, bitte mit steuerlichem Berater absprechen), dann müsste bei der Zahlung am 2.1.2021 das Zahlungsdatum auf 31.12.2020 und das Valutadatum auf 2.1.2021 gestellt werden.

  • Ich sehe es wie Speedy. Formal ist die Umstellung auf Wertstellung im neuen Jahr falsch. Eine Abgrenzung in 2022 über das Wertstellungsdatum auf 1.1.2022 ist eigentlich nur für Kosten der Heizkostenbereich zulässig.

    Aber, wo kein Richter ... transparent dem Beirat und den Eigentümer erklären, dann ist das kein Problem. Machen tausende von Verwaltern so.


    Und für 2023 dann sauber in 2023 zahlen (NICHT VOR DEM 31.12.) und auch so verbuchen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P