Ich versuche unseren aktuellen Fall mal zu erklären.
Wir bekommen immer im Oktober eines Jahres die Rechnung der Gebäudeversicherung.
Die ist bis zum 31.12. zu zahlen. Der Betrag wurde in der Vergangenheit erst am 02.01.
des Folgejahres gezahlt.
Versicherung für 2020; Rechnung im Oktober 2019; gezahlt am 02.01.2020
Wir wollten das nun gerade ziehen und in dem Jahr der Rechnungsstellung zahlen.
Versicherung für 2020; Rechnung im Oktober 2019 erhalten; gezahlt am 02.01.2020
Versicherung für 2021; Rechnung im Oktober 2020 erhalten; gezahlt am 02.01.2021
Versicherung für 2022; Rechnung im Oktober 2021 erhalten; gezahlt am 14.12.2021
Wir haben in 2021 als 2x Versicherung gezahlt.
Der Gesamtbetrag wird nun in 2021 auf die Eigentümer umgelegt, was natürlich zu einer höheren Nachzahlung führt.
Nun könnte man ja sagen, wir haben einmal doppelt gezahlt, dafür können wir einmal aussetzen.
Aber wir werden ja in 2022 die Rechnung für 2023 bekommen, die wir in 2022 bezahlen werden.
Zuerst dachte ich, ich müsste den Gültigkeitszeitraum verändern.
Versicherung für 2022; Rechnung im Oktober 2021 erhalten; gezahlt am 14.12.2021; Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022
Das hat aber keinen Effekt gehabt. Somit haben wir in einem Jahr doppelt gezahlt, ohne im Folgejahr eine
Einsparung zu haben.
Meine Annahme war gewesen, den Betrag zwar in 2021 zu zahlen, die Umlage aber in 2022 stattfinden zu lassen,
da es ja auch die Versicherungskosten für 2022 ist.
Welchen Gedankenfehler machen wir?