Firmenwagen 1% bei Montagetätigkeit und Übernachtung - Fahrgeld

  • Hallo Zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe einen Firmenwagen 1% Regelung. Es wird alles über die Lohnabrechnung verrechnet und ich muss nichts gesondert für den Wagen zahlen.

    Wir haben einen Firmensitz. Ich bin Bauleiter. Im Normalfall arbeiten wir im Umkreis 50km.

    Nun war ich knapp 2 Jahre auf Montage (ca.230km Entfernung).

    Die Firma hat dort eine Wohnung angemietet und bezahlt. Ich bin Sonntag Abend hin gefahren und habe dort bis Freitag übernachtet und gearbeitet. Freitag dann wieder zurück.

    Die Verpflegungspauschale habe ich eingetragen. Sonntag und Freitag als An/abfahrtstage (14€) und ansonsten 24std. (28€).

    Bei 1% Regelung und so wie bei mir ordentlich versteuert weiß ich das ich die Entfernungspauschale zum Firmensitz eintragen kann.

    Nun war es aber während der Montage das ich direkt von zu Hause aus in die Wohnung gefahren bin und von dort aus Mo-Fr zur Baustelle.


    FRAGE:

    Kann ich die Kilometer von zu Hause bis Mietwohnung (von Firma bezahlt) und von Mietwohnung zur Baustelle ansetzen ?

    Wenn ja, wo ? Weil im Feld wo auch die Verpfelgungspauschale eingegeben wird, steht sinngemäß "fahrten mit privatfahrzeug". Oder zählt der Firmenwagen dann als Privatfahrzeug :wacko: ?

    Wenn nein, warum nicht ?

    • Offizieller Beitrag

    Bei 1% Regelung und so wie bei mir ordentlich versteuert weiß ich das ich die Entfernungspauschale zum Firmensitz eintragen kann.

    Nein, die 1%-Regelung ist nur für Privatfahrten.

  • Oder zählt der Firmenwagen dann als Privatfahrzeug :wacko: ?

    Hat Du das Fahrzeuge gekauft gemietet geleast oder die Fa,?

    Ich habe einen Firmenwagen 1% Regelung. Es wird alles über die Lohnabrechnung verrechnet und ich muss nichts gesondert für den Wagen zahlen.

    Das Fahrzeug hat die Firma geleast. Bei mir wird es auf das Gehalt gerechnet und Schlußendlich bekomme ich Netto Summe X weniger. Habe eine Tankkarte. Inspektion usw. läuft dann über das Fuhrparkmanagment. Also letzendlich habe ich von dem was über die Lohnabrechnung abgezogen wird, keine weiteren Kosten.

  • Hier die Quelle: LINK


    Ich habe unter dem Link hier drüber folgendes gelesen und herauskopiert wenn ich das so darf:


    Zur Abgeltung der Aufwendungen gewährt Ihnen das Finanzamt für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung von Ihrer ersten Tätigkeitsstätte entfernt liegt (Entfernungskilometer), arbeitstäglich eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, oft auch als Pendlerpauschale bezeichnet. Diese können Sie ansetzen, egal ob Sie mit dem eigenen oder Ihnen z.B. vom Arbeitgeber, Ehepartner oder Lebensgefährten zur Nutzung überlassenen oder geleasten Pkw, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Taxi, Motorrad, Moped, Fahrrad oder zu Fuß an den Arbeitsplatz kommen. Mit dieser Pauschale ist der Aufwand für den Hinweg zum Arbeitsplatz und den Rückweg zur Wohnung abgegolten.

    Fahrten mit dem Dienstwagen zur ersten Tätigkeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung zu versteuern und eine Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

    Die Entfernungspauschale beträgt pro Arbeitstag 0,30 € je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Als Werbungskosten absetzbar sind:

    ... Arbeitstage × einfache Entfernung × 0,30 €/km.............usw usw usw.


    Vielleicht habe ich es Mißverständlich geschrieben aber die Entfernungspauschale von zu Hause zum Firmensitz kann ich laut dem Text ansetzen, auch wenn es ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug ist......

    Daher war für mich klar das ich diesen Part ansetzen kann und nur die Fahrt von meiner Wohnung zur angemieteten Wohnung (erste Tätigkeitsstätte während der Montage Zeit) des Arbeitgebers fraglich.


    Vielleicht könnt ihr mich da nochmal aufklären ?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht könnt ihr mich da nochmal aufklären ?

    Dann nutze doch einfach mal die erweiterte Forumssuche zu dem Themenbereich und 0,03%-Regelung (bzw. auch 0,002%).


    Ansonsten:
    2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf


    Ggf. solltest Du Dich mit Deinen Unterlagen an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • Habe die pdf gelesen, bin aber nicht wirklich daraus schlau geworden.

    Heute Abend versuch ich mich da weiter einzulesen.


    Aber wie ist den Eure Meinung dazu ?

    "Nein du Blödmann, du kannst da nix ansetzen :D , auch nicht die Fahrt von zu Hause bis zum Firmensitz ODER

    bin überfragt, geh zum Steuerberater oä."


    Die Konstellation ist aber klar oder ?

  • Du musst unterscheiden zwischen der 1%-Regelung (Privatfahrten mit dem dienstlichen Pkw) und der 0,3%/0,002%-Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Werden die letzteren auch über deine Gehaltsabrechnung abgezogen? Nur dann kannst du Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ansetzen, da du sonst keine Aufwendungen hast (das Fahrzeug gehört ja deinem Arbeitgeber und dieser trägt die Kosten)!

    Für die Montagetätigkeit solltest du dich mit Dienstreisegrundsätzen auseinandersetzen. Auch hier: nur tatsächlich getragene Kosten sind ansetzbar. Es liegen keine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte vor.