Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot meiner PKV bekommen, wonach ich eine Einmalzahlung in diesem Jahr zur Senkung des PKV-Beitrags im Alter vornehmen kann. Nach ESTG ist dies voll abzugsfähig und zählt nicht zu den üblichen Vorsorgeaufwendungen ("...Sie sind gem. § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 4 zweiter Halbsatz EStG stets im VZ der Zahlung abziehbar....").
Jetzt will ich natürlich wissen, wie hoch die Steuerersparnis in diesem Jahr wäre und habe eine Planung 2022 gestartet. Aber: wo kann ich diese Einmalzahlung angeben, so dass sie eben nicht zu den Vorsorgeaufwendungen gerechnet wird?