Anrechenbarkeit auf Werbungskosten bei Rechnungsadresse auf Ehepartner

  • Hallo zusammen,



    meine (Ehe-)Frau und ich haben Möbel gekauft, die im Wesentlichen für mich für Home-Office sind. Leider habe ich erst später dran gedacht, dass es dann auch sinnvoll wäre, wenn ich sie selber kaufe.


    • Einen Teil der Möbel hat meine Frau direkt im Laden mit ihrer EC-Karte bezahlt
    • Einen weiteren Teil der Möbel hat meine Frau online auf sich bestellt und bezahlt


    Da ich der Nutzer der Möbel für HO bin, hätte ich sie gerne anteilig entsprechend ihres Nutzungsgrads steuerlich geltend gemacht.


    Auf Steuertipps habe ich in einem relativ alten Beitrag gelesen, dass es wichtig ist, dass die Rechnungsadresse auf denjenigen lautet, der die Werbungskosten absetzt. In einem weiteren Artikel (IWW) und auch hier im Forum habe ich raus gelesen, dass das bei Ehepartnern nicht so ausschlaggebend ist und ich auch einfach die Kosten bei meinen Werbungskosten absetzen könnte. Gemäß IWW im Beispiel 1 c) und Absatz 2 interpretiere ich, dass ich in meinem Fall einen „verkürzten Vertragsweg“ über meine Frau gewählt habe, die Aufwendungen aber trotzdem mir, als Steuerpflichtigem für den beruflich genutzten Anteil, zuzuordnen sind.



    Konkrete Frage:


    Für die Möbel unter a) oben lässt sich eh nichts mehr ändern. Für b) könnten wir aber bei der Firma anfragen, ob sie ein Storno und Neuausstellung der Rechnung auf meinen Namen vornehmen kann. Ist das sinnvoll oder können wir es auch einfach so wie jetzt belassen und das Finanzamt wird die Zuordnung zu meinen Werbungskosten akzeptieren?




    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße


    TwinT

  • Bei einem Arbeitszimmer in einem Haus/einer Wohnung, das beiden Ehepartnern zur Hälfte gehört (Normalfall), muss man schon aufpassen, denn der BFH hat hier eindeutig die Kostentragung angesprochen (Abschreibungen, Zinsen z. B.)!

    Bei den Möbeln müsstest du dich schlau machen, ob diese darunter fallen. Das dürfen wir hier nicht erklären, da steuerliche Beratung und keine Hilfe bei der Programmbedienung.