Ausfall privater Urlaub durch Auftrag (Selbstständig)

  • Guten Morgen,

    ich musste meinen privaten Urlaub absagen, weil ich einen wichtigen Auftrag bekommen habe. Kann ich die Kosten, die mir dabei entstanden sind (nach Stornierung ist mir ein Rest Fahrt- und Übernachtungskosten geblieben) in meine EÜR als Betriebsausgaben buchen? Wenn ja, welches Sachkonto wäre das richtige?

    Vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße.

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich dachte nur es wäre ggf möglich, weil ich mal als Angestellte meine entstandenden Kosten bei Urlaubsausfall vom AG bezahlt bekommen habe. Aber ist ja ne andere Problematik.

    Schönen Tag!

  • Das ist aber wirklich nicht vergleichbar! Beim früheren Fall hatte der Arbeitgeber ja auch die Ursache gesetzt und war daher m. E. sogar gesetzlich verpflichtet, dir deinen Aufwand daraus zu ersetzen. Aber jetzt hat dein Kunde mit Auftrag "gedroht" und du hast entschieden, diesen anzunehmen. Dass deshalb dein privater Urlaub von dir selber verursacht gestrichen wurde, ist und bleibt privat! Du bist dir nicht selber zu Schadenersatz verpflichtet, nur dann könnte man dies als Betriebsausgaben ansehen.


    Du hast anstelle Ausgaben für deinen Urlaub ja auch sicher erhebliche Einnahmen erzielt - diese sind sicher höher als die Stornokosten!