HI zusammen,
ich mache die Steuerklärung für mich und meine Frau. Meine Frau hat ein Gewerbe, die Steuernummer für uns beide ist aber die gleiche geblieben.
Jetzt habe ich die EÜR aus den Daten von MeinBüro rüber geholt, und möchte jetzt noch weitere Kosten erfassen.
Z.B. Fahrtkosten für Fahrten mit dem privaten PKW zum Shooting (Sie ist Fotografin), oder zum Fotolabor etc...
Dabei habe ich alle Fahrten mühsam nachgerechnet und die Gesamtkilometer x 0,30EUR multipliziert und diesen Betrag in die Fahrtkosten eingetragen (ich bin gerade leider nicht zuhause, sonst hätte ich mal genau den Bereich gezeigt WO ich das hinterlege).
Die Hilfe der Steuersoftware sagt da aber genau, das hier Fahrten mit dem privaten PKW hinterlegt werden, und dabei jede Fahrtstrecke, also hin und zurück gezählt wird.
Soweit so gut! Wenn ich jetzt die Steuererklärung abschicken will, bekomme ich diese Fehlermeldung : "Die Eintragung der Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die EInlagen einschliesslich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen".
???
Was habe ich wo vergessen? Muss der PKW als Einlage definiert werden? Wenn ja wo und in welcher Höhe (Neuwagenpreis ca 30.000 EUR, EZ 12/2019). Der Wagen ist ein Leasingfahrzeug. Bisher war der Gewinn und die Fahrten so niedrig, das hatte sich kaum gerechnet, aber in 2021 wurde das schon recht viel.
Seit diesem Jahr haben wir jetzt ein elektr. Fahrtenbuch und der PKW wird auch komplett als Privateinlage mit einberechnet.
Das wollte ich aber für 2021 eben vermeiden und lediglich die geschäftlichen Fahrten als Fahrtkosten ansetzen.
Danke für jegliche HIlfe! Wenn Info´s fehlen, oder unverständlich sind, gerne bescheid sagen, dann häng ich heute Abend Screenshots mit an!
Viele Grüße
Alex