Hallo zusammen,
im Rahmen meiner EÜR möchte ich die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers an meiner Mietwohnung in der EÜR als Ausgabe angeben. Bisher bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich das Arbeitszimmer im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung angebe. Als Selbstständiger ist dem natürlich nicht so, so dass ich diese Buchungen jetzt gerne für 2021 nachholen möchte.
Dabei haben sich einige Fragen ergeben:
- Natürlich zahle ich wie üblich Nebenkostenvorauszahlungen, d.h. die Kosten sind vom Vermieter geschätzt. Gebe ich genau diese Kosten an? Nachzahlungen/Gutschriften werden dann wahrscheinlich gebucht, wenn sie fällig werden. Im Zweifel also ein zwei Jahre später. Korrekt?
- Wie genau unterscheiden sich die Konten 4200 (Raumkosten) und 4288 (Arbeitszimmer)? In meinem Fall ist es ein separater Raum in der Mietwohnung, berufliche Nutzung aktuell ca. 90 Prozent. Für welches Konto muss ich mich entscheiden?
Thema "beruflicher Mittelpunkt": Ich behaupte mal, dass dies gegeben ist. Meine Arbeit teilt sich, je nach Auftrag, unterm Strich auf wohl 50/50 auf (je beim Kunden, je im Arbeitszimmer). Nimmt man dann noch die Buchhaltung und jegliche berufliche Organisation dazu, arbeite ich mehr im Arbeitszimmer, als dass ich unterwegs bin. Grundsätzlich gibt es Aufträge, die ich komplett beim Kunden ausführe, aber eben auch Aufträge, die ausschließlich in meinen vier Wänden oder eben halb/halb erledigt werden.
Das Zimmer wird sowohl für PC-Arbeiten (hauptsächlich) genutzt, als auch als Lager für mein beruflich genutztes Equipment.
Besten Dank vorab!