ALG1 und der Zuschuss zur Rentenversicherung DRV

  • Als ALG1-Bezieher erhält man indirekt auch einen Zuschuss zur Rentenversicherung, den die Arbeitsagentur direkt an die DRV überweist. Mir ist unklar, ob dieser Zuschuss in die Steuererklärung einfließt. Insbesondere interessiert mich die Frage, ob dieser Zuschuss auf den Höchstbetrag (51574 in 2021) für Rentenversicherungen angerechnet wird. Weiß dazu jemand etwas?

  • Was sagt denn der Abruf der DRV? Du zahlst doch nichts selber - für dich ein Nullsummenspiel. Keine Ausgabe - kein Eintrag.

    • Offizieller Beitrag

    Als ALG1-Bezieher erhält man indirekt auch einen Zuschuss zur Rentenversicherung, den die Arbeitsagentur direkt an die DRV überweist. Mir ist unklar, ob dieser Zuschuss in die Steuererklärung einfließt.

    Selbstverständlich muss die steuerfreie Erstattung einfließen. Du zahlst ja sicherlich Deine Beiträge selber, also müssen dementsprechend auch steuerfreie Erstattungen in diesem Zusammenhang erklärt und gegengerechnet. Den Rest erklärt Dir Deine Steuersoftware.


    Bist Du jetzt vom Mac-Rechner auf ein Windows-System umgestiegen? ?(

  • ALG 1-Bezieher zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung! Damit können auch keine Erstattungen eingegeben werden. Von der Bundesanstalt für Arbeit werden Beiträge direkt an die DRV gezahlt, ohne dass dies den einzelnen ALG-Beziehern zugerechnet wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei der Rentenberechnung pauschal berücksichtigt, die Beiträge sind eine Kompensation der Bundesanstalt für Arbeit an die DRV, weil eben keine Beiträge vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.

    ALG 1-Bezieher können hier keine Sonderausgaben geltend machen - sie hatten keine Aufwendungen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich war jetzt mal von einem Zuschuss zu einer freiwilligen Höherversicherung im Rentenfall ausgegangen. Oder zahlt der Staat bei langfristig bestehenden Versicherungen im Arbeitslosenfall keinen Zuschuss? Das müsste @eBiker in der Tat noch klarstellen.


    Aber so oder so sollte sich das doch beim Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) aus den abgerufenen Daten ergeben.

  • Bei Arbeitslosengeld gibt es keine Zuschüsse, weder zu den Pflichtversicherungen noch zu freiwilligen Weiterversicherungen (die auch ein Arbeitgeber nicht zahlt). Die AA zahlt bestimmte Beträge pauschal an die DRV, mehr nicht. Und diese Beiträge hat der TE genannt. Hierüber gibt es auch keine Mitteilungen über Elster, da nicht pro arbeitsloser Person die Höhe bestimmt und dieser zugerechnet wird. Daher nützt hier der Belegabruf wahrscheinlich nichts - außer die Arbeitslosigkeit war nicht das ganze Jahr, dann zeigt der Belegabruf natürlich die während der beruflichen Tätigkeit vom AN und vom AG gezahlten Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Arbeitslosengeld gibt es keine Zuschüsse, weder zu den Pflichtversicherungen noch zu freiwilligen Weiterversicherungen (die auch ein Arbeitgeber nicht zahlt). Die AA zahlt bestimmte Beträge pauschal an die DRV, mehr nicht. Und diese Beiträge hat der TE genannt. Hierüber gibt es auch keine Mitteilungen über Elster, da nicht pro arbeitsloser Person die Höhe bestimmt und dieser zugerechnet wird.

    War auch mehr eine Rückfrage an Dich, weil ich bezüglich ALG1 nicht auf dem neuesten Stand bin.


    Daher nützt hier der Belegabruf wahrscheinlich nichts - außer die Arbeitslosigkeit war nicht das ganze Jahr, dann zeigt der Belegabruf natürlich die während der beruflichen Tätigkeit vom AN und vom AG gezahlten Beiträge.

    Nur um diese übermittelten und abziehbaren Beträge ging es mir bei dem Hinweis.