Gehalt für 1,5 Monate, danach Lohnersatzleistungen

  • hallo zusammen,


    ich habe mich heute an die Steuererklärung für 2021 gesetzt und werde in diesem Jahr mit völlig neuen Gegebenheiten konfrontiert. Zur Sicherheit möchte ich daher hier im Forum anfragen, ob die Berechnung vom Wiso-Steuersparbuch so tatsächlich realistisch ist oder ich Eintragungsfehler begangen habe.


    kurz (Beiträge der Einfachheit gerundet):

    Januar bis Mitte Februar 21 Gehalt (Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit) 4000 Euro


    Mitte Februar bis Jahresende Lohnersatzleistungen (Krankengeld ca 21.000€)


    kann es nun tatsächlich zu einer Erstattung kommen? mir wurde immer eingetrichtert, dass ich bei Lohnersatzleistungen mit einer fetten Rückzahlung zu rechnen habe, aber Wiso kommt zu einer Erstattung von ca. 300 Euro:


    Abgezogen werden von Wiso:

    1000 Euro Werbungskosten - Gesamteinkünfte dadurch 3000€


    dann noch:

    Sonderausgaben -36€

    Versorgungsaufwendungen -2200€

    Außergewöhnliche Belastungen -1800


    zu versteuerndes Einkommen: -1100€, dadurch 0€ festzusetzende Einkommenssteuer und ein Guthaben von ca 300 Euro.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Bemühungen

    • Offizieller Beitrag

    kurz (Beiträge der Einfachheit gerundet):

    Januar bis Mitte Februar 21 Gehalt (Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit) 4000 Euro


    Mitte Februar bis Jahresende Lohnersatzleistungen (Krankengeld ca 21.000€)


    kann es nun tatsächlich zu einer Erstattung kommen? mir wurde immer eingetrichtert, dass ich bei Lohnersatzleistungen mit einer fetten Rückzahlung zu rechnen habe, aber Wiso kommt zu einer Erstattung von ca. 300 Euro:

    Du kannst grundsätzlich nicht mehr erstattet bekommen als Du gezahlt hast. Davon abgesehen kannst Du bei dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften in dieser Höhe froh sein, dass es zu keiner Nachzahlung kommt. Das wäre bei einem positiven z.v.E., das Du ja nicht hast, durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.

  • Davon abgesehen kannst Du bei dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften in dieser Höhe froh sein, dass es zu keiner Nachzahlung kommt. Das wäre bei einem positiven z.v.E., das Du ja nicht hast, durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.

    Danke für die Rückmeldung. Nur noch einmal zur Erklärung: ich rechnete mit einer fetten Nachzahlung, eben aufgrund des Progressionsvorbehaltes und bin eherunschlüssig darüber, ob eine Erstattung wirklich realistisch ist. (Rückzahlung war sehr missverständlich und sachlich falsch formuliert, sorry)

    • Offizieller Beitrag

    ich rechnete mit einer fetten Nachzahlung

    Ob es eine Erstattung oder eine Nachzahlung wird kann man doch erst sagen, wenn alle relevanten Daten vollständig eingegeben sind. Es gibt zwar Erfahrungswerte, aber der Teufel steckt wie immer im Detail.

    Und wenn Du alles eingegeben hast, dann kannst Du Dir die Programmberechnung anschauen. Wenn die plausibel ist, dann ist das so.

    Kannst ja auch ein wenig mit den Werten spielen und schauen, was daraus wird. Z.B. mal das Krankengeld verdoppeln oder das Gehalt. Wenn Du dann die Berechnungen vergleichst, dann wirst Du sehen, wann daraus eine Nachzahlung wird.