Nachgezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe

  • Hallo!


    Ich sitze gerade an der Steuererklärung für das Jahr 2021 und bin mir an einem Punkt bei der Kirchensteuer unsicher und hoffe, jemand hier ist so nett mir weiterzuhelfen.


    Habe ich es richtig verstanden, dass ich die nachgezahlte Kirchensteuer für das Vorjahr (hier also das Jahr 2020) in der Steuererklärung für das Jahr 2021 als Sonderausgabe geltend machen kann?

    Falls ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, ist meine diesbezügliche nachfolgende Rechnung korrekt?


    Im Steuerbescheid aus dem Jahr 2021 für das Jahr 2020 wurden an Kirchensteuer festgesetzt ca. 270 Euro. Ca. 70 Euro davon wurden bereits beglichen laut Lohnsteuerbescheinigungen (im Jahr 2020). Also ziehe ich von den 270 Euro 70 Euro ab, denn die 70 Euro wurden ja im Jahr 2020 schon bezahlt, und trage folglich in die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2021 200 Euro ein als nachgezahlte Kirchensteuer für das Jahr 2021. So richtig?


    In WISO bilde ich das wie folgt ab: Reiter "Allgemeine Ausgaben", dann "Reiter Kirchensteuer". Dort setze ich "Nein" bei der Frage, ob Kirchensteuer aus dem Vorjahr programmunterstützt ermittelt werden soll (weil die automatische Rechnung um ein Paar Euro abweicht vom Bescheid des Finanzamtes) und trage dann im Unterpunkt "Geleistete Zahlungen 2021" jene 200 Euro ein. Weiter unten trägt das Programm automatisch den Betrag für Kirchensteuer aus Lohnsteuerbescheinigungen (aus dem Jahr 2021; ca. 80 Euro) ein.


    Alles richtig?


    Mit irritiert hier, dass in der Formular-Ansicht in der Anlage Sonderausgaben bei Kirchensteuer der Betrag 280 Euro auftaucht als Magic Number (Zeile 4). Sprich ohne jedwede Rechnung, wie der Betrag zustande kommt. Nicht dass das Finanzamt das an Ende moniert.


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Mit irritiert hier, dass in der Formular-Ansicht in der Anlage Sonderausgaben bei Kirchensteuer der Betrag 280 Euro auftaucht als Magic Number (Zeile 4).

    Bei einer Datenübernahme geht die Software immer von den ihr bekannten Zahlen aus. Deshalb muss man diese ja immer auf Richtigkeit prüfen. Und die Beträge gibt Dir die Software in den detaillierten Erläuterungen zur Steuerberechnung nebst Anlage, ggf. auch zur Erklärung, doch genau an.


    Und im Steuerbescheid werden Nachzahlungen doch auch konkret benannt, weshalb man da nicht groß rechnen muss.