Ausländische Steuerzahlungen aus Vermietung in Spanien anrechnen

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, wo ich im Wiso Sparbuch in Spanien gezahlte Steuern für Vermietung und Verpachtung eintragen muss, damit diese Steuerzahlungen in Abzug gebracht werden?

    Ich habe nur etwas gefunden bei "Ausländische Steuern bei Sondervergütungen"? Dort ist aber von Sonderbetriebsvermögen die Rede? Es geht hier um die private Vermietung eines kleine Appartments.

    Danke und Gruß an alle :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir die Gesamtheit Deiner Fragen so anschaue, dann solltest Du wirklich überlegen, die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.


    Ansonsten hilft ggf. ein Blick in das entsprechende DBA bzw. in die erweiterte Forumssuche zu dem Bereich Einkünfte aus Vermietung im EU-Ausland.

  • Als Ergänzung: ausländische Steuern sind in der Regel in Deutschland nicht abziehbar, sie werden unter bestimmten Bedingungen (teilweise) angerechnet. Dazu musst du dann klären, ob deine Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen. HIer ist das DBA Spanien-Deutschland sehr hilfreich, es gibt nämlich eine Regelung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dort.

  • Hi Nesciens, danke. Das DBA hatte ich mir mal angeschaut und es werden die Steuern aus Vermietung und Verpachtung angerechnet.

    Mein Problem ist nur, dass ich das Gefühl habe, diese im Wiso an der falschen Stelle eingetragen zu haben. Deswegen wollte ich wissen, ob mir jemand sagen kann, wo im Wiso sie eingetragen werden, damit sie auch wirklich angerechnet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das DBA hatte ich mir mal angeschaut und es werden die Steuern aus Vermietung und Verpachtung angerechnet.

    Das würde ich mal so in Frage stellen wollen, ohne mir das DBA mit Spanien als EU-Staat noch einmal angeschaut zu haben:


    § 32b Absatz 1 Satz 2 Nr.3 EStG

    Zitat


    2Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für Einkünfte


    1. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,
    2. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte, die nicht die Voraussetzungen des § 2a Absatz 2 Satz 1 erfüllt,
    3. aus der Vermietung oder der Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem anderen Staat als in einem Drittstaat belegen sind, oder
  • Hallo zusammen,

    meine Mieteinnahmen in Spanien wurden in Spanien versteuert. Die Steuer habe ich glaube ich falsch im Wiso Steuersparbuch angegeben, da die spanische Steuerzahlung vom Finanzamt abgelehnt wurde.

    Weiss jemand, wo genau ich die spanische Steuerzahlung für Vermietung einer Immobilie im Wiso Programm eintragen muss?

    Danke

    Andreas

  • Weiss jemand, wo genau ich die spanische Steuerzahlung für Vermietung einer Immobilie im Wiso Programm eintragen muss?

    Bliebe doch nur die Anrechnung über die Anlage AUS. Was hat das FA denn wie berücksichtigt?


    Ich habe es dann mal mit Deiner diesbezüglich schon einmal gestellten Frage zusammengeschoben.


    Ansonsten:

    vermietung spanien - Forumssuche


    Keinen Steuerberater zu Rate ziehen ist übrigens nicht immer die günstigste Lösung. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Ausländische Steuerzahlungen anrechnen“ zu „Ausländische Steuerzahlungen aus Vermietung in Spanien anrechnen“ geändert.
  • Hallo miwe4 - danke. Das Finanzamt hat nichts angerechnet - daher meine Frage - ich denke, dass ich es an der falschen Stelle eingetragen habe. Ich nutze das Interview - und Anlage AUS - kann ich ja nicht einzeln auswählen im Wiso Programm.

  • Hallo Miwe4, DANKE! Über die Maske Ausländische Einkünfte kann ich dort anzurechnende ausländische Steuern vermerken. Ich habe die Steuer für die Mieteinnahmen unter "Anrechnung ausländischer Steuer bei Sondervergütung" eingetragen. Das ist wahrscheinlich falsch und wurde daher nicht anerkannt.

    Unter anzurechnende oder abgezogene ausländische Steuern (Zeile 4 bis 13 AUS) dachte ich kommen nur ausländische Kapitaleinkünfte.

    Muss ich dort in der Maske (Zeile 4 bis 13 AUS) die in Spanien gezahlten Steuern auf die Vermietungseinkünfte eintragen?

  • Zwei Fragen ebenfalls zur Vermietung in Spanien. Anlage V ist ausgefüllt. In der Anlage AUS habe ich bei den Allgemeinen Angaben "Andere Einkünfte", "Spanien" (Zeile 4) , "Vermietung" (Zeile 5) und dann "V 84" (Bebaute Grundstücke) ausgewählt. Ist das korrekt?


    Darunter dann meine "Einkünfte" angegeben und ganz unten die "Anzurechnende Steuer" eingetragen. Zweite Frage: Insgesamt entsteht ein kleiner Verlust, den aber das Programm mit Einkünften aus Vermietung einer Tiefgarage in Deutschland verrechnet. Das kann doch eigentlich nicht sein?

  • Lies einfach einmal den Artikel 22 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in der Fassung gültig ab 1.1.2021. Daraus ergibt sich die Antwort auf deine Frage.

  • Lies einfach einmal den Artikel 22 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in der Fassung gültig ab 1.1.2021. Daraus ergibt sich die Antwort auf deine Frage.

    Deshalb ja der obige Hinweis, der auch in anderen ähnlichen Threads schon öfters erfolgte:

    § 32b Absatz 1 Satz 2 Nr.3 EStG

    Zitat


    2Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für Einkünfte


    1. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,
    2. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte, die nicht die Voraussetzungen des § 2a Absatz 2 Satz 1 erfüllt,
    3. aus der Vermietung oder der Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem anderen Staat als in einem Drittstaat belegen sind, oder
  • Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe mich wohl mit zwei Fragen zu kompliziert ausgedrückt. Ich vereinfache mal:

    "In der Anlage AUS habe ich bei den Allgemeinen Angaben "Andere Einkünfte", "Spanien" (Zeile 4) , "Vermietung" (Zeile 5) und dann "V 84" (Bebaute Grundstücke) ausgewählt. Darunter dann meine "Einkünfte" angegeben und ganz unten die "Anzurechnende Steuer" eingetragen.


    Mir reicht als Antwort, ob die gezahlte Steuer dort richtig in Wiso eingetragen ist. Danke nochmals!

  • Du musst prüfen, ob die Steuer überhaupt anrechenbar ist. Wenn ja, dann ist der Eintrag richtig - ich habe aber meine Zweifel an der Anrechenbarkeit. Aber das kannst du nur anhand des DBA ersehen, auch das Zitat von miwe in #13 gibt doch einen Hinweis.

  • Super, vielen Dank G5011!

    Ich bin mir recht sicher, dass sie anrechenbar ist. Das kann man bei den zahlreichen dt-spanischen Steuerberatern gut nachlesen, mein Berater hatte mir das auch so gesagt. Rechnet auch die Software so vor. Es ist nur offenbar so, dass bei Verlust sich die Steuer-Zahlung nicht zusätzlich auswirkt.


    Nächste Frage wäre, ob sich die Rückerstattung der spanischen Steuer (die wird ja bei Vermietung praktisch sofort und pauschal erhoben) dann für 2024 auswirkt. Aber darum kümmere ich mich nächstes Jahr.


    Wichtig erstmal, dass alles an richtiger Stelle eingetragen ist, hilft für die nächsten Jahre. Daher nochmals Dank.

  • Zwei Fragen ebenfalls zur Vermietung in Spanien. Anlage V ist ausgefüllt. In der Anlage AUS habe ich bei den Allgemeinen Angaben "Andere Einkünfte", "Spanien" (Zeile 4) , "Vermietung" (Zeile 5) und dann "V 84" (Bebaute Grundstücke) ausgewählt. Ist das korrekt?


    Darunter dann meine "Einkünfte" angegeben und ganz unten die "Anzurechnende Steuer" eingetragen. Zweite Frage: Insgesamt entsteht ein kleiner Verlust, den aber das Programm mit Einkünften aus Vermietung einer Tiefgarage in Deutschland verrechnet. Das kann doch eigentlich nicht sein?

    Hey Rentier,

    Kurze Frage. Wenn du in der Wiso-App für eine Wohnung in Spanien sagst, dass du Anhang V ausgefüllt hast, bedeutet das, dass du die Einnahmen und Kosten der Wohnung unter „Sparer und Vermieter“ > „Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen“ eingetragen hast?

    Aber was soll ich dann unter „Andere Einnahmen“ > „Ausländische Einkünfte“ eintragen, die sich auf das AUS beziehen?


    Ich habe das Modelo 210 in Spanien erfüllt, kann es also anhängen, aber mir ist nicht klar, was ich in Anhang V und in Anhang AUS eintragen soll. Sollte ich beides für eine Wohnung in Spanien ausfüllen?


    Wenn ich beides ausfüllen muss, wo soll ich dann die Kosten und den Nutzen anfügen? Weil es nicht auf beiden Seiten sein kann, denn dann würde es so aussehen, als hätte ich 2 Eigenschaften