Steuerpflichtiger Anteil der Rente

  • Hallo im Forum,

    anbei eine Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.

    Im Voraus möchte ich mich dafür schon einmal bedanken.


    Mein Geburtsdatum 20.07.1954, Renteneintritt 01.08.2016 (Alter 62 Jahre)


    Im Lohnsteuerbescheid für das Jahr 2017 wurde der steuerpflichtige Anteil zur Rente mit 6.461 € angegeben.

    Der gleiche Betrag taucht 2018 dund 2019 auf. In 2020 mit 66 Jahren wurden dann erstmalig 6.627 € ausgewiesen.

    Hatte eigentlich gedacht, die ursprünglichen 6.461 € würden immer gelten.

    1. Warum diese Änderung?

    2. Wie wird der neue Betrag berechnet

    3. Bleiben die 6.627 € nun für immer.

    Vermute, das hat etwas mit dem Alter 66 Jahre zu tun.


    Gruß sam ?(

    Einmal editiert, zuletzt von sam () aus folgendem Grund: Fehler von mir: Bei den angegebenen Beträgen handelt sich natürlich um die steuerfreien Beträge der Rente.

  • Du unterliegst wie viele andere auch einem Irrtum. Nur der Fixbetrag deiner Rente ab 66 bleibt ein Leben lang gleich. Die Rentenerhöhungen sind immer voll steuerpflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    1. Warum diese Änderung?

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) aa) EStG


    Im Lohnsteuerbescheid ...

    Das ist der Einkommensteuerbescheid. ;)


    Im Lohnsteuerbescheid für das Jahr 2017 wurde der steuerpflichtige Anteil zur Rente mit 6.461 € angegeben.

    Der gleiche Betrag taucht 2018 dund 2019 auf. In 2020 mit 66 Jahren wurden dann erstmalig 6.627 € ausgewiesen.

    Hatte eigentlich gedacht, die ursprünglichen 6.461 € würden immer gelten.

    Das kann eigentlich nicht sein, denn auch den genannten Jahren hat es allgemeine Rentenerhöhungen gegeben, die immer voll einkommensteuerpflichtig sind. Der steuerfreie Anteil bleibt immer mit dem zum ersten vollen Jahr des Rentenbeginns festgestellten Betrag bestehen. Oder war da etwas mit Altersteilzeit etc.? Keine Ahnung, aber könnte Auswirkung haben.


    Vermute, das hat etwas mit dem Alter 66 Jahre zu tun.

    Nur der Fixbetrag deiner Rente ab 66 bleibt ein Leben lang gleich.

    Maßgeblich für eine reguläre Altersrente sollte eher dieser Zeitpunkt sein:

    Mein Geburtsdatum 20.07.1954, Renteneintritt 01.08.2016 (Alter 62 Jahre)


    Im übrigen orientiert sich das FA grundsätzlich immer an den elektronischen Leistungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und übernimmt diese. Da gibt es ganz wenige Ausnahmen. Mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) solltest Du auf der sicheren Seite sein. Allerdings muss man, gerade in den ersten Jahren, diese Leistungsmitteilungen immer auch selber noch einmal auf Richtigkeit prüfen, denn wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht.

  • Zunächst einmal Danke für eure Informationen.


    Fehler von mir:

    - bei den angegebenen Beträgen handelt sich natürlich um die steuerfreien Beträge der Rente und nicht um die steuerpflichtigen (blöd) :!:

    - es ist nicht der Lohn- sondern der Einkommensteuerbescheid (saublöd) :!: :!:

    - war wohl noch etwas früh am Morgen. :wacko:


    Mir war klar, dass jede Rentenerhöhung zu 100 % zu versteuern ist, habe aber gedacht, dass sich der im Jahre 2017 im Einkommensteuerbescheid angegebene steuerfreie Teil nicht mehr ändern würde.

    Dieser wurde aber in 2020 mit 6.627 € angegeben, wogegen in den Jahren davor 6.461 € im Bescheid standen.


    Der steuerfreie Anteil der Rente hat sich also erhöht.


    Gruß sam

    • Offizieller Beitrag

    Mir war klar, dass jede Rentenerhöhung zu 100 % zu versteuern ist, habe aber gedacht, dass sich der im Jahre 2017 im Einkommensteuerbescheid angegebene steuerfreie Teil nicht mehr ändern würde.

    Dieser wurde aber in 2020 mit 6.627 € angegeben, wogegen in den Jahren davor 6.461 € im Bescheid standen.


    Der steuerfreie Anteil der Rente hat sich also erhöht.

    Dann muss sich aber auch etwas Grundsätzliches geändert haben. Du hast dann nicht in 2016 schon Deine reguläre Altersrente angetreten, oder? Deshalb merkte ich ja an:

    Oder war da etwas mit Altersteilzeit etc.? Keine Ahnung, aber könnte Auswirkung haben.


    Ansonsten hilft bei so etwas i.d.R. ein kurzer Anruf bei der rentenzahlenden Stelle. Wäre schön, wenn Du das dann auch hier im Forum aufklären würdest. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo miwe4, bin zum 01.08.2016 aus einer Altersteilzeit (passiv) in Rente gegangen.

    Sagte ich ja. Konnte nur so etwas in der Art sein. ;)


    warum startest nicht einmal den Rentenbesteuerungsrechner?

    Das ist doch nichts anderes als die Berechnung innerhalb des Sparbuchs. Alles mit denselben Eingaben. Was soll ihm das bringen? ES gibt bestimmte Konstellationen bei Änderungen im Rahmen der Berentung, da bekommt man die Zahlen der Rentenversicherung nicht zu 100% nachvollzogen und kann sie nur glauben. Kann ich aus Erfahrung so behaupten. Und erklären tut es einem dann, wie schon oben ausgeführt, die rentenzahlende Stelle. I.d.R. also die Deutsche Rentenversicherung Bund.

  • Bin bei der Knappschaft rentenversichert.

    Werde dort einmal - wie geraten - anrufen und hoffe eine Erklärung zu erhalten welche mir weiterhilft, bzw. welche ich verstehe.

    Wenn ichs verstehe, stelle ich die Antwort hier ins Forum.


    Gruß und Danke

    sam