Versteuerung von Unterhaltsleistungen der Eltern während der Ausbildung (Ü25)

  • Liebes Forum,



    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

    Ein Kind Ü25 macht gerade eine Ausbildung nachdem ein vorheriges Studium abgebrochen wurde. Das Kind hat im Oktober 2021 geheiratet. Nun steht die erste gemeinsame Steuererklärung an.

    Das Kind hat während der Ausbildung und auch für die Zeit zwischen Studium und Ausbildung Unterhalt von der Mutter erhalten. Müssen die Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung des Kindes angegeben und somit versteuert werden? Die Mutter gibt die Unterhaltszahlung als außerordentliche Belastung in der eigenen Steuererklärung an.

    Seit der Heirat ist m. E. die Mutter ja gar nicht mehr unterhaltspflichtig. Ist hier also überhaupt noch von Unterhalt die Rede oder handelt es sich um monatliche Schenkungen? Falls ja, wie sind diese dann in der Steuererklärung anzugeben?


    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das Kind hat während der Ausbildung und auch für die Zeit zwischen Studium und Ausbildung Unterhalt von der Mutter erhalten. Müssen die Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung des Kindes angegeben und somit versteuert werden?

    Nein.


    Seit der Heirat ist m. E. die Mutter ja gar nicht mehr unterhaltspflichtig. Ist hier also überhaupt noch von Unterhalt die Rede oder handelt es sich um monatliche Schenkungen? Falls ja, wie sind diese dann in der Steuererklärung anzugeben?

    Das spielt keine Rolle. Allerdings sind, zumindest ab Heirat, in der ESt-Erklärung der Mutter natürlich die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der Haushaltsgemeinschaft zu erklären, also auch die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge deren Ehemannes. Was in der Zeit vor der Heirat in Frage kommt, muss man ggf. mal unter dem Gesichtspunkt des BFH-Urteils vom 27. April 2020, VI R 43/17 - Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind abklopfen., da eine Verlobung m.E. noch keine Unterhaltsverpflichtung nach sich zieht (wäre dann eine Frage des BGB).


    Das sollte ggf. ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe bewerten.

  • Moin,


    wenn die Eltern dem Kind unter 25 oder über 25 während der Ausbildung oder des Studiums Geld als Zuschuss für den Lebensunterhalt geben, muss das Kind dieses Geld in der Steuererklärung als irgendeine Form von Einkommen angeben?


    Gibt es Grenzen oder könnten die Eltern dem Kind auch 5000 Euro pro Monat überweisen als Zuschuss, ohne dass es von dem Kind wieder versteuert werden muss? Welche Faktoren beeinflussen, ob das Geld in der Steuererklärung deklariert werden muss?


    Ich entnehme Posts wie diesem ( Versteuerung von Unterhaltsleistungen der Eltern während der Ausbildung (Ü25) ), dass man es nicht in der Steuererklärung angeben muss, wundere mich aber, ob es Grenzen gibt, wie Altersbeschränkungen oder bestimmte Höhen an Zuschuss.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich entnehme Posts wie diesem ( Versteuerung von Unterhaltsleistungen der Eltern während der Ausbildung (Ü25) ), dass man es nicht in der Steuererklärung angeben muss, wundere mich aber, ob es Grenzen gibt, wie Altersbeschränkungen oder bestimmte Höhen an Zuschuss.

    Und genau hierhin verschoben, da es nicht identische Threads braucht. Ansonsten steht doch oben alles.