Privatentnahme von alten Equipment richtig gebucht?

  • Da es mein STB nie gemacht hatte und alles einfach drin blieb, möchte und in einigen fällen muss ich angeschaffte Geräte (Monitor, Drucker, Kamera, Smartphone, Laptop) aus meinen Anlagevermögen herausnehmen. Das meiste ist wie die Kamera oder das Smartphone in der Familie verschenkt worden, ich nutze es nur noch privat oder ist reif für das Recycling.


    Nach einiger Recherche bei Haufe bin ich zu dieser Lösung gekommen:

    Anlagenabgang

    Abgangskonto 2315

    Anlagenkonto z.B. 490


    Privatentnahme

    Privatkonto 1800

    Sachkonto 8905

    Keine Umstatzsteuer


    Dazu einen geschätzten Restwert, im Fall vom Smartphone u.ä. anhand von einer eBay Abschätzung.


    Bin ich auf dem Holzweg oder habe ich einen richtigen Weg genommen?

    • Offizieller Beitrag

    Dazu einen geschätzten Restwert, im Fall vom Smartphone u.ä. anhand von einer eBay Abschätzung.

    Maßgeblich ist der Teilwert/Zeitwert, was man eigentlich auch überall nachlesen kann. Hier im Forum ebenfalls.


    Da es mein STB nie gemacht hatte und alles einfach drin blieb ... .

    Und den hattest Du über etwaige Privatentnahme oder außerbetriebliche Verwendung entsprechend unterrichtet? Kann ich kaum glauben.


    Bin ich auf dem Holzweg oder habe ich einen richtigen Weg genommen?

    Dir ist aber klar, dass die WG im Zeitpunkt der Entnahme, also dem betreffenden Gewinnermittlungszeitraum/Kalenderjahr, zu versteuern sind, oder?


    Keine Umstatzsteuer

    Aber nur, wenn Du Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG im betreffenden Veranlagungszeitraum bist. Und diese PE erhöhen den maßgeblichen Gesamtumsatz mit evtl. Auswirkung auf folgende Veranlagungszeiträume.


    Und was ist mit ggf. zu Unrecht in Anspruch genommene AfA-Beträge in Veranlagungszeiträumen nach der Entnahme?


    Vielleicht solltest Du doch noch einmal zu Deinem Steuerberater gehen. ;)

  • Im Aktuellen Stand, nach dem ich den STB es habe jähre lang machen lassen und mit den Problemen die er auch schon verursacht hatte wie z.B. vergessen hat die Umsatzsteuererklärung zu übertragen, alles auf dem bequemsten Weg gebucht hat usw. bin ich nicht gerade gut auf dessen Arbeit für viel Geld zu sprechen. So auch mit z.b. der Privatentnahme eines MacBooks die immer noch auftaucht.


    Daher hangel ich mich jetzt lieber weiter durch und Frage wie hier.


    Danke für den Hinweis mit der Umsatzsteuer. Das hatte eben eine Sache falsch interpretiert und daher auch gefragt.


    Zitat

    Dir ist aber klar, dass die WG im Zeitpunkt der Entnahme, also dem betreffenden Gewinnermittlungszeitraum/Kalenderjahr, zu versteuern sind, oder?

    Ja. Was ich noch nicht nachgesehen habe ist, in wie weit Wiso Steuer das übernimmt, oder muss ich hier noch etwas tun?

  • WISO Steuer (du meinst das Steuersparbuch?) übernimmt nichts, du musst natürlich entsprechende Eingaben machen. Heisst, den Abgang buchen und die entsprechende Privatentnahme (pro Anlagengut) und in dem Jahr, in dem die Entnahme stattgefunden hat (Nachweise für Entnahme und Teilwert zu diesem Zeitpunkt sind notwendig).


    Hast du denn diese Informationen an den Steuerberater gegeben? Du beklagst dich, aber hast du auch deine Informationspflichten beachtet? Ein Steuerberater berücksichtigt nur ihm mitgeteilte Tatsachen und wenn private Entnahmen nicht genannt (und möglichst Quittungen etc. vorgelegt) werden, kann er dies in den Erklärungen nicht berücksichtigen. Kristallkugeln sind steuerlich nicht anerkannt.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuer (du meinst das Steuersparbuch?)

    Privatentnahme eines MacBooks

    Zitat

    ;)


    Ja. Was ich noch nicht nachgesehen habe ist, in wie weit Wiso Steuer das übernimmt, oder muss ich hier noch etwas tun?

    Die Privatentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben musst Du schon zutreffend buchen/erfassen. Da von uns niemand weiß, was wann zu welchem maßgeblichen TW entnommen wurde, kann das von uns auch niemand beantworten. Ebenso weiß von uns niemand, was der Berater tatsächlich in Bezug auf Privatentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben gebucht hat. Dein Ansprechpartner ist Dein Steuerberater oder sein Nachfolger, der sich anhand der Unterlagen ein Bild machen kann.