Dienstwagen Änderung Versteuerung - Rückfragen FA

  • Hallo,


    ich bräuchte eure Hilfe bzgl Anpassung der Versteuerung Dienstwagen. Ich habe einen Dienstwagen welcher vom AG pauschal versteuert wird:

    1% BLP (private Nutzung)

    0,03% BLP x Entfernung Wohnung -Arbeit

    Pauschalversteuerung (0,30€ x 15 Arbeitstage x Entfernung Wohnung -Arbeit


    Dank Corona habe ich in WISO die Dienstwagenversteuerung als Korrektur meines Bruttoarbeitslohn angegeben sowie konkrete Tage angegeben + die Pendlerpauschale für diese Tage als Werbungskosten.

    Bei telefonischer Nachfrage im FA nach dem Stand der Steuererklärung wollte das FA die rechnerische Bewertung nachgereicht (Siehe Anhang).


    Jetzt kommen folgende Rückfragen

    -Bestätigung des Arbeitgebers über steuerfrei gezahlte Beträge für Fahrten zwischen

    Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, da dieser Betrag die Aufwendungen übersteigt.

    - Bestätigung des Arbeitgebers dafür, dass der FirmenPKW nicht für Privatfahrten genutzt

    werden darf und einen Nachweis des Arbeitgebers über die Höhe der Pkw-Versteuerung.

    Wenn der Pkw auch für Privatfahrten genutzt werden darf, reichen Sie bitte zusätzlich ein

    Fahrtenbuch und eine PKWGesamtkostenaufstellung des Arbeitgebers


    Hilfe…gerade den ersten Punkt verstehe ich nicht…und beim zweiten Punkt wurde der Wagen doch mit 1% versteuert


  • Abgesehen davon, dass du einen Monat zuviel berechnest (ab 1.7. sind es nur 6 Monate):

    Was steht denn auf der Lohnsteuerbescheinigung? Im Zweifel keine gesonderten Beträge für den Dienstwagen, da in den "normalen" Bezügen integriert. Da du doch keinen geringen Betrag an Steuern damit forderst, ist das Finanzamt berechtigt, zusätzliche Nachweise zu fordern.

    Hast du z. B. einen Gehaltsnachweis (Dezember), in dem die Gesamtsummen 1% und 0,03% aufgeführt sind? Damit kann das Finanzamt schon erkennen, dass du Privatnutzung versteuerst hast. Ersetzt aber nicht die verlangte Bestätigung.


    Ich würde das Finanzamt zunächst telefonisch fragen, warum diese Nachweise erforderlich sind, wenn tatsächlich versteuert wurde, da ja in der Lohnsteuerbescheinigung keine steuerfreien Bezüge aufgeführt werden (vorher aber abprüfen).