Nicht ausgezahlte Gewinne aus GbR in Wiso wo angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt meinen Knoten im Hirn lösen. Zunächst einmal die Fakten:

    - Ich bin Mitglied einer 4 köpfigen GbR die für ein geplantes Crowdfunding-Projekt gegründet wurde

    - Seit 2020 sind wir angemeldet und haben den steuerlichen Erfassungsbogen schon hinter uns

    - 2020 erzielten wir keine Umsätze da sich das Projekt um ein Jahr verschoben hat (EÜR wurde abgegeben)

    - 2021 lief das Projekt und wir hatten logischerweise Umsätze. (EÜR für die GbR bereits an das zustände Finanzamt übermittelt)


    Nun zu meinem Problem:
    Wir haben uns nichts vom Gewinn ausgezahlt, um es als Rücklage für künftige Projekte zu nutzen. Dennoch muss ich ja meinen nichtausgezahlten Gewinnanteil in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich das soweit richtig verstanden habe (Falls nicht korrigiert mich bitte).


    Allerdings komm ich mit den Bezeichnungen in Wiso grad absolut nicht klar, und mir erschließt sich nicht wo ich das wie korrekt angebe X( Da ich bisher meine private Steuererklärung immer mit Wiso gemacht habe, möchte ich das auch weiterhin gerne, wenn ich jetzt nur noch wüsste wohin mit den GbR Einkünften.


    Der Steuerberater hier aufm Land war leider keine Hilfe und meinte nur "Des neumodische Zeugs da. Dann müsset Sies halt in guter alter Papierform abgebä."
    Hoffe euer Schwarmwissen kann mir da mehr weiterhelfen :D


    Ich danke euch schon mal im Vorraus :)

    • Offizieller Beitrag

    EÜR für die GbR bereits an das zustände Finanzamt übermittelt

    Dann sind in der zugehörigen Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen doch sicherlich auch die Einkünfte der GbR festgestellt worden sowie die auf die jeweiligen Beteiligten entfallenden Anteile. Diese Anteile sind dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung der Beteiligten im Rahmen der Einkunftsart als Einkünfte aus Beteiligungen zu erklären.


    Das haben wir aber auch schon sehr oft erläutert und sollte unschwer über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.


    Ansonsten sind das typische Fälle für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Wir haben uns nichts vom Gewinn ausgezahlt, um es als Rücklage für künftige Projekte zu nutzen. Dennoch muss ich ja meinen nichtausgezahlten Gewinnanteil in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich das soweit richtig verstanden habe

    warum etwas verbuchen, wenn kein Geldfluss war?

    einfacher: wenn nichts ausgezahlt wird, braucht auch nichts verbucht zu werden.

    Wen etwas ausbezahlt würde, wäre das eine Privatentnahme. Aber so ....

    • Offizieller Beitrag

    Wen etwas ausbezahlt würde, wäre das eine Privatentnahme. Aber so ....

    Ist doch längst alles durch, wie auch immer.

    EÜR für die GbR bereits an das zustände Finanzamt übermittelt

  • warum etwas verbuchen, wenn kein Geldfluss war?

    Darum geht es auch nicht. Die Frage ist, wie man den (über die Feststellungserklärung ermittelten) Gewinn in der Einkommensteuereklärung angibt. Vom Buchen in der EÜR war überhaupt nicht die Rede.