Zum Verständnis.
Ich erstelle nach Ist-Versteuerung die EÜR / Einnahmenüberschussrechnung . Nun habe ich eine Verständnisfrage zur Rückzahlung nach Jahreswechsel eines von mir verkauften Artikels.
Im Dezember 2021 verkaufe ich einen Artikel bei Ebay für 119 €. Im Januar des Folgejahres 2022 widerruft der private Endverbraucher, schickt den Artikel zurück und ich zahle 119 € zurück.
Wie buche ich das? Nach Ist-Versteuerung (Zufluss- Abfluss-Prinzip der Zahlungen) müsste ich dieses Betrag im Folgejahr 2022 als negative Betriebseinnahme buchen, also mit einem
-Minuszeichen voran.
Würde ich diese eine Buchung für das ganze Jahr 2022 für sich alleine da stehen lassen, dann hätte ich -minus 119 € brutto dort stehen.
Also -minus 100 € Netto und -minus 19 € Umsatzsteuer.
Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung sieht das dann besonders merkwürdig aus, da dann ein negativer Umsatzsteuerbetrag da stünde.
Aber es ist ja kein Umsatz sondern nur die Rückzahlung (negative Betriebseinnahme) aus dem Vorjahr.
Wenn andere Buchungen dazu kommen verrechnet sich das zwar aber ich weiß gerade nicht so recht weiter.
Kann das so richtig sein oder müsste die Rückzahlung dem Vorjahr 2021 zugeordnet werden?