Verkauft in 2021, Rückzahlung Anfang 2022 - wie verbuchen in EÜR?

  • Zum Verständnis.


    Ich erstelle nach Ist-Versteuerung die EÜR / Einnahmenüberschussrechnung . Nun habe ich eine Verständnisfrage zur Rückzahlung nach Jahreswechsel eines von mir verkauften Artikels.

    Im Dezember 2021 verkaufe ich einen Artikel bei Ebay für 119 €. Im Januar des Folgejahres 2022 widerruft der private Endverbraucher, schickt den Artikel zurück und ich zahle 119 € zurück.


    Wie buche ich das? Nach Ist-Versteuerung (Zufluss- Abfluss-Prinzip der Zahlungen) müsste ich dieses Betrag im Folgejahr 2022 als negative Betriebseinnahme buchen, also mit einem

    -Minuszeichen voran.


    Würde ich diese eine Buchung für das ganze Jahr 2022 für sich alleine da stehen lassen, dann hätte ich -minus 119 € brutto dort stehen.

    Also -minus 100 € Netto und -minus 19 € Umsatzsteuer.

    Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung sieht das dann besonders merkwürdig aus, da dann ein negativer Umsatzsteuerbetrag da stünde.


    Aber es ist ja kein Umsatz sondern nur die Rückzahlung (negative Betriebseinnahme) aus dem Vorjahr.

    Wenn andere Buchungen dazu kommen verrechnet sich das zwar aber ich weiß gerade nicht so recht weiter.


    Kann das so richtig sein oder müsste die Rückzahlung dem Vorjahr 2021 zugeordnet werden?

  • Wie buche ich das? Nach Ist-Versteuerung (Zufluss- Abfluss-Prinzip der Zahlungen) müsste ich dieses Betrag im Folgejahr 2022 als negative Betriebseinnahme buchen, also mit einem

    -Minuszeichen voran.


    Würde ich diese eine Buchung für das ganze Jahr 2022 für sich alleine da stehen lassen, dann hätte ich -minus199 € dort stehen. -minus 100 € Netto und -minus 19 € Umsatzsteuer.

    Ich kenne und nutze die Software nicht, aber da wird es sicherlich im Rahmen der freien Buchung so etwas wie "Rückzahlung Einnahme" geben, oder?

    Und warum verkauft man etwas für 119€ und erstattet dann 199€?


    Kann das so richtig sein ...

    Ja.


    ... oder müsste die Rückzahlung dem Vorjahr 2021 zugeordnet werden?

    Nein.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verkauft in 2021, Rückzahlung nach Jahreswechsel in 2022 - wie verbuchen in EÜR / Einnahmenüberschussrechnung?“ zu „Verkauft in 2021, Rückzahlung Anfang 2022 - wie verbuchen in EÜR?“ geändert.
  • Zitat

    Ich kenne und nutze die Software nicht, aber da wird es sicherlich im Rahmen der freien Buchung so etwas wie "Rückzahlung Einnahme" geben, oder?

    Ich buche das mit der einfachen Software EasyCash&Tax unter "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen", nur eben mit einem -Minuszeichen voran.

    Es war ja ursprünglich ein normaler positiver Umsatz.

    In der näheren Beschreibung trage ich dann bspw. "Rückzahlung Umsatz Vorjahr" ein. Unterm Strich ist das dann plus/minus Null




    Zitat

    Und warum verkauft man etwas für 119€ und erstattet dann 199€?

    Das war im Eingangstreat ein Tippfehler und wurde überarbeitet. Ich erstatte natürlich die ursprünglichen 119 €

  • Ich buche das mit der einfachen Software EasyCash&Tax unter "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen", nur eben mit einem -Minuszeichen voran.

    Und was hat das dann mit dem WISO-Forum und Buhl-Software zu tun? Da solltest Du Dich an den Hersteller oder dessen Fprum wenden.

  • Zitat

    Und was hat das dann mit dem WISO-Forum und Buhl-Software zu tun? Da solltest Du Dich an den Hersteller oder dessen Fprum wenden.

    weil ich die Daten von dort in die Steuererklärungssoftware WISO-Sparbuch übernehme. Will aber auf Buhl umstellen.

    Die Frage bezog sich auch auf das allgemeine Verständnis dieser Buchung, also unabhängig von der Steuersoftware.


    Also brauche ich für EÜR nur das "WISO EÜR & KASSE"? und kann dort auch die Umsatzsteuererklärung und meine Angaben zur Arbeitnehmertätigkeit eintragen ( Lohnsteuerabruf beim Finanzamt usw.), so wie bei dem bis jetzt von mir genutzen WISO-Sparbuch oder brauche ich da weiterhin das WiSO-Sparbuch.


    Ich bin sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und habe umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe.

  • weil ich die Daten von dort in die Steuererklärungssoftware WISO-Sparbuch übernehme.

    Im Sparbuch musst Du nur angeben "EÜR anderweitig erstellt" und dann das Ergebnis Deiner EÜR eingeben.


    weil ich die Daten von dort in die Steuererklärungssoftware WISO-Sparbuch übernehme. Will aber auf Buhl umstellen.

    Die Frage bezog sich auch auf das allgemeine Verständnis dieser Buchung, also unabhängig von der Steuersoftware.

    Dann sollte es so sein, wie von mir oben beschrieben.


    Also brauche ich für EÜR nur das "WISO EÜR & KASSE"?

    Das kann auch das Sparbuch. Niemand hier kennt Deine Ansprüche bzw. Anforderungen.

  • Im Sparbuch musst Du nur angeben "EÜR anderweitig erstellt" und dann das Ergebnis Deiner EÜR eingeben.

    Das wäre natürlich der einfachere Weg gewesen!



    Du hast doch das Steuer:sparbuch. da ist das EÜR-Modul für die Buchhaltung enthalten

    Ich werde im nächsten Jahr das Modul nutzen




    Dann sollte es so sein, wie von mir oben beschrieben.

    was im Steuer:Sparbuch so aussähe

    Vielen Dank für Eure Hilfe!