EÜR für 2021: Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich habe Beträge zu diesem Thema gefunden, jedoch keine Lösung. Könnte mir jemand von Euch einen "Denkimpuls" geben?


    Folgende Fehlermeldung erhalte ich:




    Der Auszug aus von Seite 5 der EÜR lautet:




    Es gibt für die letzten Jahre gar keinen Sammelposten mehr, denke ich mir. Muss ich hier etwas in das Formular eintragen? Ich grübele im Kreis...


    Ich bedanke mich sehr für Eure/ Deine Unterstützung vorab.


    Mit herzlichem Gruß und Dank

    metho

  • Es gibt für die letzten Jahre gar keinen Sammelposten mehr, denke ich mir

    Da denkst du falsch. Es gibt für jedes Jahr weiterhin die Wahl zwischen Sammelposten (zwischen 250 und 1.000 Euro) oder GWG (zwischen 250 und 800 Euro). Und deshalb gibt es im Formular auch noch die entsprechenden Zeilen. Gib einfach 0,00 ein, wenn du keine Sammelposten in den Jahren hattest.

    wo sind die Abschreibungen der letzten Jahre?

    Die sind nicht aufzuführen im Formular AVEÜR! Nur die AHK, der Restbuchwert 1.1. und die AfA des laufenden Jahres.

  • Vielen Dank, lavender und nesciens,


    für Eure Unterstützung. Ich bin jetzt von der Seminarreise zurück, wieder im Büro.


    Zitat von lavender

    wo sind die Abschreibungen der letzten Jahre?


    lavender: Ich hatte keine neue Abschreibungen auf den Sammelposten in den letzten Jahren.


    Zitat von nesciens

    Gib einfach 0,00 ein, wenn du keine Sammelposten in den Jahren hattest.


    @nesciens: Ich habe überall 0,00 eingetragen. Hattest Du das so gemeint:



    Wahrscheinlich habe ich es falsch eingetragen. Die Fehlermeldung bleibt immer noch bestehen...


    Ich habe übrigens testweise den Zustand vom 06.01.2021 wieder hergestellt, vor Beginn des Wirtschaftsjahres. Auch da gab es bereits dieselbe Fehlermeldung.


    Habt Ihr vielleicht noch eine Idee?


    1000 Dank aus Potsdam!

    metho

  • Zitat von nesciens

    Hast du noch in der Anlage EÜR zusätzlich die AfA auf Sammelposten eingetragen?


    "Was mag das bedeuten..?", grübele ich gerade. Wo genau müsste ich was genau eintragen..?


    Bitte verzeih, aber die Materie ist mir im aller höchsten Maße fremd.


    Danke!!!

  • "Gelöst": Ich habe Folgendes getan:


    Alles war korrekt eingetragen. Ich hatte vier Positionen mit "geringwertigen Wirtschaftsgütern (Sammelposten)" von vor 6, 7 Jahren - eigentlich völlig irrelevant für die 2022er-Erklärung. Um sie zu finden, war ich die gesamte Abschreibungsliste im Detail durchgegangen. In allen vier identifizierten Positionen waren fünf Jahre Abschreibungszeit eingetragen. Es gab (also) keinen Fehler in der Eingabe.


    Am Ende blieb mir nichts anderes übrig, als die Sammelposten in reguläre "sonstige" Abschreibungen über dieselben fünf Jahre zu wandeln. Ich hoffe, das macht steuerlich keinen wirklichen Unterschied. Und damit klappt es jetzt.


    Da ich das geschilderte Problem die letzten Jahre nicht gehabt hatte, denke ich, es könnte sich um einen Fehler in der Buhl-Software handeln. Drei Monate hatte ich daran gepuzzelt, mit Torschlusspanik zum 31.07. Ich war schon kurz davor, mir eine andere Software zuzulegen und dort alles neu einzugeben.


    Danke noch einmal, Euch beiden, lavender und @nesciens!


    cmetzner: Vielleicht hilft Dir dieser "WorkAround"? Ich drück Dir die Daumen.


    ABGESCHLOSSEN

  • metho Dachte ich mir auch schon, da sich bei meinen Sammelposten in den letzten Jahren nix geändert hat und die EÜR bis heute problemlos ging. Der Workaround wäre der allerletzte Ausweg, falls bis zum 31.07 es hier keinen Patch oder Fix seitens Buhl geben sollte....