Wir haben im August 2021 unsere PV-Anlage errichtet.
Das zugehörige Gewerbe haben wir erst in 2021angemeldet um die Umsatzsteuer zurückzuerhalten.
Der Grundversorger hat uns in 2021dadurch die Einspeisevergütung ohne Steuer ausgezahlt.
Für 2022 haben wir dies Rückwirkend geklärt.
Wie verhält sich das mit 2021, wie ist das Vergütung abzurechnen?
Kann ich einfach den ausgezahlten Gesamtbetrag von 7,15ct und führe davon die 19% ab?
Wäre nur das eine Jahr und so hoch war die Vergütung insgesamt nicht.
viele Grüße