PV Einspeisevergütung, Errichtung in 2021, Gewerbe erst 2022 angemeldet Angabe Umsatzsteuer

  • Wir haben im August 2021 unsere PV-Anlage errichtet.

    Das zugehörige Gewerbe haben wir erst in 2021angemeldet um die Umsatzsteuer zurückzuerhalten.

    Der Grundversorger hat uns in 2021dadurch die Einspeisevergütung ohne Steuer ausgezahlt.

    Für 2022 haben wir dies Rückwirkend geklärt.

    Wie verhält sich das mit 2021, wie ist das Vergütung abzurechnen?

    Kann ich einfach den ausgezahlten Gesamtbetrag von 7,15ct und führe davon die 19% ab?

    Wäre nur das eine Jahr und so hoch war die Vergütung insgesamt nicht.


    viele Grüße

  • Die Gewerbeanmeldung ist für die Steuer nicht maßgeblich! Im Übrigen gilt - was hier schon gefühlt tausendmal erklärt - das Zahlungsprinzip, § 11 EStG. Im Jahr der Zahlung ist auch entsprechend Einkommen oder Betriebsausgabe zu erklären mit Ausnahme der 10-Tage-Regel für laufende Zahlungen wie UStVA.


    Wenn du von Anfang an für Steuerpflicht optiert hast (steuerliche Fragebogen schon ausgefüllt?) sind die Zahlungen des Versorgers "In-Hundert-Zahlungen", also einschließlich der USt. Wenn du noch keinen steuerlichen Fragebogen ausgefüllt hast, solltest du überlegen, ob die Option wirklich so viele Vorteile bringt. Du bist 5 Jahre an deine Wahl gebunden.