Eintrag der Umsatzsteuer die aus dem Aufgabegewinn resultiert

  • Hallo zusammen,


    mein Kleinunternehmen habe ich zum 3112.2021 abgemeldet.

    Ich hatte mich für Umsatzsteuerpflicht entschieden, da viele Firmen beliefert habe und die Umsatzsteuer ausgewiesen habe.

    Ich habe eine Aufgabebilanz erstellt und daraus den Aufgabegewinn ermittelt und eingetragen.

    Die Wirtschaftgüter, GWG sowie Verbrauchsmaterial wurden in den Privatbesitz überführt.

    Nun habe ich das Problem, das ich nicht weiß, wo ich die Umsatzsteuer aus dem Aufgabegewinn eintrage.

    Werden diese mit in den Gewinn eingerechnet undin der Umsatzsteuererklärung unter der Position " Steuerplichtige Lieferungen und Leistungen" eingetragen oder als einzelne Position unter "Unentgeldliche Wertabgaben"?

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Danke

  • Du musst alles, was umsatzsteuerpflichtig in dein Privatvermögen geht, in der EÜR als entsprechende Buchungen eingeben. Sonst bleibt natürlich auch, die Umsatzsteuererklärung manuell zu korrigieren.

  • Danke für die Info. Dann wird die Umsatzsteuer die aus dem Ausgabegewinn resultiert zur Umsatzsteuer die aus dem Gewinn des Kleiunternehmehs addiert und in die Zeile "Steuerliche Lieferungen und Leistungen" der Umsatzsteuererklärung eingetragen.

  • Hallo nesciens,

    wenn ich es in die EÜR eintrage verändere ich den Gewinn des Jahres.

    In der Einkommenssteuererklärung wird deiser Gewinn dann auch aufgeführt.

    Bei eine Betriebsaufgabe wird ein Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

    Dieser kann dann nicht in Anspruch genommen werden bzw. der Aufgabegewinn wird zweimal besteuert.

    1. Da sich der Gewinn in der EÜR erhöht.

    2. In der Einkommensteuererklärung.

  • Du musst die Korrekturen manuell machen

    a) in der Umsatzsteuer die Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen

    b) in der Einkommensteuer wird das Ergebnis der EÜR übernommen#

    c) im Formular EÜR hakst du an, dass der Betrieb beendet wurde. Dann kommt eine Maske, in der du den Übergangsgewinn eintragen kannst. Ob das mit oder ohne Umsatzsteuer gemacht werden muss, solltest du deinen steuerlichen Berater fragen.