Hausgeldrückstände erscheinen nicht auf der Abrechnung

  • Hallo,


    folgendes Problem.

    Ein Eigentümer hat im Abrechnungsjahr ( bevor ich die WEG übernommen habe ) nur 6 Monate Hausgeldzahlungen geleistet.

    Die geleisteten Zahlungen wurden über offen Posten erzeugt und verbucht.

    Auf der Hausgeldabrechnung erscheinen die Rückstände aber nicht.

    Hat jemand eine Idee warum ?

  • Hallo Ansi,

    wo würdest Du die Rückstände aus Vorjahren denn erwarten in der Hausgeldabrechnung?

    Rechtlich ist es bei der WEG-Abrechnung ja so, dass in der Hausgeldabrechnung nur die Einnahmen- und Ausgaben abgerechnet und dargestellt werden, die das Abrechnungsjahr betreffen.

    Im Vermögensbericht müssten sie aber aufgeführt werden, da dieser je Jahresübergreifend erstellt wird.

  • Sorry, für die späte Antwort...
    Im Zweifel würde ich das immer in der Eigentümerversammlung berichten. Aber in der Hausgeldabrechnung darf es nun mal nicht aufgeführt werden. Zumindest ist das mein letztes Stand zu dem Thema :-/

    Bei der Rücklagenabrechnung kann man sich ja Forderungen aus ALtjahren anzeigen lassen.
    Fürs Hausgeld habe ich das noch nicht gefunden, man könnte sonst eine Tabelle aus den "Wirtschaftlichen Auswertungen" ausdrucken und mit schicken, da gibt es die Möglichkeit eine Liste der Kontostände zum Ende des Abrechnungszeitraums für alle Personenkonten zu drucken.

    Ich berichte und schreibe so etwas immer als "Bericht" der Verwaltung vor den Abrechnungsbeschluss, damit habe ich zumindest meiner Rechtspflicht genüge getan. Normalerweise hat man ja keine gravierenden Rückstände und wenn, sollte man sowieso im Rahmen eines ggf- gerichtlichen Mahnverfahrens darüber berichten. Da hab ich selten lange gezögert und die Rückstände wurden spätestens nach Versand der Tagesordnung schnellstens gezahlt :D