1 % Regelung bei E Auto

  • Hallo,


    ich bin Einzelunternehmer und habe die letzten Jahre ein Fahrtenbuch geführt.

    Nun bekomme ich ein E Auto und möchte die 1% Regelung anwenden.

    Ich habe gelesen, dass bei E Autos 0,25 % zur Anwendung kommen.

    Dafür gibt es in der EÜR Anlagevermögen aber keine Vorgaben.

    Für eine kurze Stellungnahme und Aufklärung wäre ich dankbar.


    Sonnige Grüße :)

    Bandula

  • Im Anlagenvermögen hat das auch nichts zu suchen! Diese Regelung gilt ja nur für die Ermittlung des geldwerten Vorteils, sie kürzt nicht die Anschaffungskosten in deiner Buchhaltung und damit im Anlagenvermögen. Dort stehen die Anschaffungskosten wie immer.


    Wenn du die 1%-Regelung anwenden kannst (Voraussetzungen prüfen), werden für den geldwerten Vorteil nur 25% der Anschaffungskosten herangezogen. Alles andere bleibt.