Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe die letzten Jahre ein Fahrtenbuch geführt.
Nun bekomme ich ein E Auto und möchte die 1% Regelung anwenden.
Ich habe gelesen, dass bei E Autos 0,25 % zur Anwendung kommen.
Dafür gibt es in der EÜR Anlagevermögen aber keine Vorgaben.
Für eine kurze Stellungnahme und Aufklärung wäre ich dankbar.
Sonnige Grüße
Bandula