Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum. Ich habe eine Frage:
Ich bin berufstätig und habe ein entsprechenden Arbeitsvertrag mit Einkommen. Meine Frau hat derzeit kein Einkommen und auch keinen aktiven Arbeitsvertrag, lediglich einen Gastvertrag bei der Universität. Sie ist in den letzten Schritten ihrer Promotion, daher der Gastvertrag. Dies bedeutet, Sie muss noch ab und an in die Uni, um die Dissertation zu vollenden.
Nun meine Frage: Wir sind zusammen veranlagt und ich habe die angefallenen Werbungskosten (u.a. Fahrtkosten, Home Office, beruflich genutzte Gegenstände etc.) entsprechend ausgefüllt. Beim Einkommensnachweis ist natürlich kein Gehalt angegeben, jedoch die Position als "Promotionsstudentin mit Gastvertrag".
Das Finanzamt hat nun die Werbungskosten nicht anerkannt, da kein aktives Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr bestand. Ist das so richtig vom Finanzamt? Wir sind ja schließlich zusammenveranlagt, und Sie hatte aufgrund ihrer weiteren Ausbildung Kosten.
Danke für eure Hilfe,
viele Grüße
Seb